Erschließungsplanung (für Planungsgebiet "Bioabfallvergärungsanlage" LPH 5 - 8, für restliches Planungsgebiet LPH 3 - 8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Directive 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Geißbühlstraße 48
Ort: Meßstetten
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72469
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7431/9729930
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iigp-zollernalb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung (für Planungsgebiet "Bioabfallvergärungsanlage" LPH 5 - 8, für restliches Planungsgebiet LPH 3 - 8
Auf dem Gebiet der ehemaligen Zollernalb-Kaserne wird ein Industrie- und Gewerbepark mit einer Fläche von ca. 51 ha errichtet. Gegenstand des Auftrags sind die LPH 5 - 8 für das Planungsgebiet "Bioabfallvergärungsanlage" und die LPH 3 - 8 für das restliche Planungsgebiet, jeweils für die Leistungsbilder nach §§ 43, 47 HOAI.
Der Planungsbereich ist das Konversionsgelände der ehemaligen Zollernalb-Kaserne. Die Aufgabe umfasst die Erschließung zum Zweck der anschließenden Vermarktung als Gewerbeflächen. Es existieren zwei Planungsbereiche:
1. Planungsgebiet für Bioabfallvergärungsanlage. Für dieses Planungsgebiet sind die Planungen bis zur LPH 4 bereits erbracht; auszuführen sind daher die LPH 5 - 8
2. Restliches Planungsgebiet: Für dieses Planungsgebiet sind die Planungen bis zur LPH 2 erbracht; auszuführen sind daher die LPH 3 - 8
jeweils der Leistungsbilder nach §§ 43, 47 HOAI (Wasser, Kanalisation, Verkehrsanlagen). Mit der Erteilung der Baugenehmigung ist für den Sommer 2023 zu rechnen. Bauausführung ab Anfang 2024.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Voraussichtliche Stufen:
1. Planungsgebiet Bioabfallvergärungsanlage: Stufe 1: LPH 5 - 7; Stufe 2: LPH 8
2. Restliches Planungsgebiet: Stufe 1: LPH 3 - 4; Stufe 2: LPH 5 - 7; Stufe 3: LPH 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließungsplanung (für Planungsgebiet "Bioabfallvergärungsanlage" LPH 5 - 8, für restliches Planungsgebiet LPH 3 - 8
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gehen mehr als fünf Interessensbestätigungen ein, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen anhand der Kriterien, die zur Erklärung über die wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aufgestellt worden sind. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).