Erschließungsplanung (für Planungsgebiet "Bioabfallvergärungsanlage" LPH 5 - 8, für restliches Planungsgebiet LPH 3 - 8
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Directive 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Geißbühlstraße 48
Ort: Meßstetten
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72469
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7431/9729930
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iigp-zollernalb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung (für Planungsgebiet "Bioabfallvergärungsanlage" LPH 5 - 8, für restliches Planungsgebiet LPH 3 - 8
Auf dem Gebiet der ehemaligen Zollernalb-Kaserne wird ein Industrie- und Gewerbepark mit einer Fläche von ca. 51 ha errichtet. Gegenstand des Auftrags sind die LPH 5 - 8 für das Planungsgebiet "Bioabfallvergärungsanlage" und die LPH 3 - 8 für das restliche Planungsgebiet, jeweils für die Leistungsbilder nach §§ 43, 47 HOAI.
Der Planungsbereich ist das Konversionsgelände der ehemaligen Zollernalb-Kaserne. Die Aufgabe umfasst die Erschließung zum Zweck der anschließenden Vermarktung als Gewerbeflächen. Es existieren zwei Planungsbereiche:
1. Planungsgebiet für Bioabfallvergärungsanlage. Für dieses Planungsgebiet sind die Planungen bis zur LPH 4 bereits erbracht; auszuführen sind daher die LPH 5 - 8
2. Restliches Planungsgebiet: Für dieses Planungsgebiet sind die Planungen bis zur LPH 2 erbracht; auszuführen sind daher die LPH 3 - 8
jeweils der Leistungsbilder nach §§ 43, 47 HOAI (Wasser, Kanalisation, Verkehrsanlagen). Mit der Erteilung der Baugenehmigung ist für den Sommer 2023 zu rechnen. Bauausführung ab Anfang 2024.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Voraussichtliche Stufen:
1. Planungsgebiet Bioabfallvergärungsanlage: Stufe 1: LPH 5 - 7; Stufe 2: LPH 8
2. Restliches Planungsgebiet: Stufe 1: LPH 3 - 4; Stufe 2: LPH 5 - 7; Stufe 3: LPH 8
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur sowie Eintragung als Mitglied der Architekten- oder Ingenieurkammer. Für Bewerber außerhalb von Deutschland vergleichbar.
Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz mit Leistungen nach § 43 und § 47 HOAI (für Bewerber außerhalb von Deutschland: oder vergleichbar) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Zwischensummen werden durch Interpolation im Verhältnis zum angegebenen Umsatz bewertet. Durchschnittliche Umsätze bis zu € 500.000,00 werden mit 0 Punkten bewertet. Durchschnittliche Umsätze größer gleich € 1.000.000,00 werden mit 40 Punkten bewertet. Zum Nachweis der Umsätze haben die Bieter eine Eigenerklärung einzureichen, aus denen sich die geforderten Umsätze ergeben. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird mit 40 % (die technische und berufliche mit 60 '%) gewichtet.
1. Die durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter einschließlich des/der Büroinhaber(s) (ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften sind Angaben hierzu für jedes Mitglied erforderlich. Durchschnittlich bis zu 3 Mitarbeiter wird mit 0 Punkten bewertet. Durchschnittlich 8 Mitarbeiter oder mehr wird mit 10 Punkten bewertet. Zwischensummen werden durch Interpolation im Verhältnis der beschäftigten Mitarbeiter bewertet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung unter Angabe der Tätigkeitsfelder der einzelnen Mitarbeiter.
2. Referenzen: Planungsleistungen im Bereich der §§ 43, 47 HOAI (für Bewerber außerhalb Deutschland: oder vergleichbar) mit Nettobaukosten von mindestens € 7.000.000,00 und Leistungserbringung bis mindestens LPH 7 (für Bewerber außerhalb Deutschland: oder vergleichbar) in den letzten drei Jahren. Gewertet werden drei Referenzen. Die maximale Punktezahl pro vorhandener Referenz beträgt 10 Punkte. Insgesamt werden maximal 30 Punkte vergeben.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird mit 60 % (die wirtschaftliche und finanzielle mit 40 %) gewichtet.
ArchG BW, IngG BW oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gehen mehr als fünf Interessensbestätigungen ein, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen anhand der Kriterien, die zur Erklärung über die wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aufgestellt worden sind. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).