Stadt Spaichingen - Vergabe Breitband Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/412
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Spaichingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spaichingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Spaichingen - Vergabe Breitband
Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB)
Die Stadt Spaichingen plant die Errichtung einer passiven NGA-Netzwerkinfrastruktur (FTTB) auf dem städtischen Gebiet im Rahmen des sogenannten "Betreibermodells" mit dem Ziel der Beseitigung der vorhandenen "grauen Flecken".
Die Stadt Spaichingen hat einen vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes für die Durchführung von Baumaßnahmen zur Errichtung der passiven Infrastruktur im Sinne der Nr. 3.2 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL") vom 26.04.2021 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") vom 15.09.2020.
Zur Bestimmung des Projektgebiets wurde im Vorfeld ein Markterkundungsverfahren unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Markterkundung wurden 98 Adresspunkte als sogenannte Graue Flecken eingestuft. Nach vorliegender Masterplanung ergibt sich daraus, dass ca. 13.300 Meter neue Tiefbautrasse, 17 zusätzliche RVt und ein POP neu errichtet werden müssen. 2 bestehende RVt-Standorte und 2 bestehende POP-Standorte müssen aufgerüstet werden. In ca. 4.100 Meter bestehende Leerrohrtrassen müssen zusätzlich Kabel eingezogen werden.
Die vergabegegenständlichen Leistungen umfassen die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und der Errichtung einer Breitbandnetzinfrastruktur. Eine nach Materialkonzept des Bundes angepasste Strukturplanung liegt vor und wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx