Stadt Spaichingen - Vergabe Breitband Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/412
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Spaichingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spaichingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Spaichingen - Vergabe Breitband
Vergabe von baubegleitenden
Planungs- und Ingenieurleistungen und Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB)
Die Stadt Spaichingen plant die Errichtung einer passiven NGA-Netzwerkinfrastruktur (FTTB) auf dem städtischen Gebiet im Rahmen des sogenannten "Betreibermodells" mit dem Ziel der Beseitigung der vorhandenen "grauen Flecken".
Die Stadt Spaichingen hat einen vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes für die Durchführung von Baumaßnahmen zur Errichtung der passiven Infrastruktur im Sinne der Nr. 3.2 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL") vom 26.04.2021 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") vom 15.09.2020.
Zur Bestimmung des Projektgebiets wurde im Vorfeld ein Markterkundungsverfahren unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Markterkundung wurden 98 Adresspunkte als sogenannte Graue Flecken eingestuft. Nach vorliegender Masterplanung ergibt sich daraus, dass ca. 13.300 Meter neue Tiefbautrasse, 17 zusätzliche RVt und ein POP neu errichtet werden müssen. 2 bestehende RVt-Standorte und 2 bestehende POP-Standorte müssen aufgerüstet werden. In ca. 4.100 Meter bestehende Leerrohrtrassen müssen zusätzlich Kabel eingezogen werden.
Die vergabegegenständlichen Leistungen umfassen die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und der Errichtung einer Breitbandnetzinfrastruktur. Eine nach Materialkonzept des Bundes angepasste Strukturplanung liegt vor und wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
(4) Eigenerklärung gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz
(5) Eigenerklärung gemäß § 21 Schwarzarbeitergesetz
(6) Erklärungen zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
(7) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen und mindestens 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden oder im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gestellt wird;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatzes sowie den Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen, in den vergangen 3 Geschäftsjahren;
(1) Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2) Eigenerklärung des Bewerbers über die Erbringung von Planungs- und Ingenieursleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmung in den letzten fünf Geschäftsjahren. Die Planung muss innerhalb der letzten fünf Jahre (frühestens ab 1.1.2018) erfolgt sein.
(3) Eigenerklärung des Bewerbers über die Erbringung von vergleichbarer Bauleistungen im Bereich Breitbandausbau in Landkreisen und Gemeinden. Der Bewerber muss die Glasfaseranschlüsse innerhalb von 24 Monaten ab Auftragserteilung/Projektbeginn ausgebaut haben.
Der Ausbau muss innerhalb der letzten fünf Jahre (frühestens ab 1.1.2018) erfolgt sein.
zu (2): Für die Referenzen gilt folgende Mindestvorgabe:
Eigenerklärung des Bewerbers über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Planungs- und Ingenieursleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmung in einem geförderten Projekt in den letzten fünf Geschäftsjahren (Abschluss der Leistungsphase 8 in Anlehnung an die HOAI frühestens 1.1.2018).
Davon eine Referenz mit einem Bauvolumen über mindestens 1 Mio. Euro brutto und eine Referenz über die Erbringung von Planungs- und Ingenieursleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber über die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmung in den letzten drei Geschäftsjahren (Abnahme frühestens 1.1.2020).
Diese beiden Anforderungen (Bauvolumen und öffentlicher Auftraggeber) können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
zu (3) Für die Referenzen gilt folgender Mindeststandard:
Eigenerklärung des Bewerbers über mindestens zwei Referenzen über den Bau von vergleichbaren FFTB-Netzen in Landkreisen und Gemeinden. Der Bewerber muss die Glasfaseranschlüsse innerhalb von 24 Monaten ab Auftragserteilung/Projektbeginn ausgebaut haben.
Davon eine Referenz mit einem Bauvolumen über mindestens 1 Mio. Euro brutto über die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmung in den letzten drei Geschäftsjahren (Abnahme frühestens 1.1.2020).
Die Referenzen zu (2) und (3) sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6Z31
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.