Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Ortenaukreis (graue Flecken)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 40350036-0
Fax: +49 40350036-136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wr-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Ortenaukreis (graue Flecken)
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (Auftraggeber) beabsichtigt in den Kommunen Biberach, Mühlenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Wolfach, Zell am Hamersbach die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breitbandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren. Hierzu nimmt der Auftraggeber Förderung des Bundes nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 nebst Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" in Anspruch.
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Der Umfang des zu planenden Netzgebietes ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Gemeinden Biberach, Oberharmersbach, Zell am Harmersbach, Nordrach
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäuser im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der vorbereitenden und nachfolgenden Tätigkeiten gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen Gigabitnetzes zu vergeben. Es sei auf die optionale Beauftragung hingewiesen (Ziff. II.2.11 dieser Unterlage).
Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von Gigabitnetzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich
der vorbereitenden Tätigkeiten zur Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das
Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Option zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI sowie Vermessung und Dokumentation und Hausanschlussmanagement). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 1 bis 1q zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten.
Die Beauftragung der Leistungen
- Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)
- Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Vermessung und Dokumentation
- Hausanschlussmanagement
erfolgt optional.
Gemeinden Oberwolfach und Wolfach
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäuser im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der vorbereitenden und nachfolgenden Tätigkeiten gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen Gigabitnetzes zu vergeben. Es sei auf die optionale Beauftragung hingewiesen (Ziff. II.2.11 dieser Unterlage).
Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von Gigabitnetzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich
der vorbereitenden Tätigkeiten zur Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das
Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Option zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI sowie Vermessung und Dokumentation und Hausanschlussmanagement). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 1 bis 1q zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten.
Die Beauftragung der Leistungen
- Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)
- Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Vermessung und Dokumentation
- Hausanschlussmanagement
erfolgt optional.
Gemeinde Mühlenbach
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäuser im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der vorbereitenden und nachfolgenden Tätigkeiten gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen Gigabitnetzes zu vergeben. Es sei auf die optionale Beauftragung hingewiesen (Ziff. II.2.11 dieser Unterlage).
Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von Gigabitnetzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich
der vorbereitenden Tätigkeiten zur Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das
Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Option zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI sowie Vermessung und Dokumentation und Hausanschlussmanagement). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 1 bis 1q zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
-------------
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten.
Die Beauftragung der Leistungen
- Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)
- Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Vermessung und Dokumentation
- Hausanschlussmanagement
erfolgt optional.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland