Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Ortenaukreis (graue Flecken) Referenznummer der Bekanntmachung: 23-07_BOK_Netzplanung 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WIRTSCHAFTSRAT RECHT Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wr-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Ortenaukreis (graue Flecken)
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (Auftraggeber) beabsichtigt in den Kommunen Biberach, Mühlenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Wolfach, Zell am Hamersbach die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breitbandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren. Hierzu nimmt der Auftraggeber Förderung des Bundes nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 nebst Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" in Anspruch.
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten. Ferner hat der Auftraggeber weitere Anträge auf Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg gestellt, deren Bewilligung noch aussteht. Sobald diese vorliegen, werden auch diese Rechtsgrundlage der Beauftragung.
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Soweit im Einzelnen nicht etwas anderes erklärt wird, gelten die nachfolgenden Ausführungen jeweils für alle Lose.
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Der Umfang des zu planenden Netzgebietes ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Gemeinden Biberach, Oberharmersbach, Zell am Harmersbach, Nordrach
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäuser im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der vorbereitenden und nachfolgenden Tätigkeiten gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen Gigabitnetzes zu vergeben. Es sei auf die optionale Beauftragung hingewiesen (Ziff. II.2.11 dieser Unterlage).
Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von Gigabitnetzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich
der vorbereitenden Tätigkeiten zur Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das
Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Option zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI sowie Vermessung und Dokumentation und Hausanschlussmanagement). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 1 bis 1q zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten. Ferner hat der Auftraggeber weitere Anträge auf Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg gestellt, deren Bewilligung noch aussteht. Sobald diese vorliegen, werden auch diese Rechtsgrundlage der Beauftragung.
Die Beauftragung der Leistungen
- Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)
- Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Vermessung und Dokumentation
- Hausanschlussmanagement
erfolgt optional.
Gemeinden Oberwolfach und Wolfach
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäuser im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der vorbereitenden und nachfolgenden Tätigkeiten gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen Gigabitnetzes zu vergeben. Es sei auf die optionale Beauftragung hingewiesen (Ziff. II.2.11 dieser Unterlage).
Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von Gigabitnetzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet
beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen
beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich
der vorbereitenden Tätigkeiten zur Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das
Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Option zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI sowie Vermessung und Dokumentation und Hausanschlussmanagement). Es ist
deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 1 bis 1q zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten. Ferner hat der Auftraggeber weitere Anträge auf Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg gestellt, deren Bewilligung noch aussteht. Sobald diese vorliegen, werden auch diese Rechtsgrundlage der Beauftragung.
Die Beauftragung der Leistungen
- Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)
- Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Vermessung und Dokumentation
- Hausanschlussmanagement
erfolgt optional.
Gemeinde Mühlenbach
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäuser im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der vorbereitenden und nachfolgenden Tätigkeiten gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen Gigabitnetzes zu vergeben. Es sei auf die optionale Beauftragung hingewiesen (Ziff. II.2.11 dieser Unterlage).
Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von Gigabitnetzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet
beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen
beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich
der vorbereitenden Tätigkeiten zur Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das
Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Option zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI sowie Vermessung und Dokumentation und Hausanschlussmanagement). Es ist
deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Der Beauftragung liegt der vorl. Förderbescheid des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 1-1q zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten. Ferner hat der Auftraggeber weitere Anträge auf Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg gestellt, deren Bewilligung noch aussteht. Sobald diese vorliegen, werden auch diese Rechtsgrundlage der Beauftragung.
Die Beauftragung der Leistungen
- Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)
- Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Vermessung und Dokumentation
- Hausanschlussmanagement
erfolgt optional.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates der Niederlassung des Unternehmens oder gleichwertig; der Nachweis darf nicht älter sein als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung;
b) Vorlage der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Unternehmens zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (s. Anlage 15)
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Die vorstehenden Anforderungen zu a) und b) sind für den Fall einer Bewerbergemeinschaft von jeweils allen Mitgliedern der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
a) Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls für die abgeschlossenen Geschäftsjahre ab Bestehen des Unternehmens (für die Erklärung ist die Anlage 14 zu verwenden)
b)Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens für das laufende Kalenderjahr 2023
c) Vorlage einer Bankenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den gegenständlichen Auftrag oder Bonitätsauskunft, bspw. Auskunft der Creditreform oder gleichwertig; jeweils nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung;
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Die vorstehenden Anforderungen zu a), b) und c) sind für den Fall einer Bewerbergemeinschaft von jeweils allen Mitgliedern der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
zu lit. a):
Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestjahresumsatz für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
zu lit. b):
Mindestvoraussetzung ist eine Versicherung mit folgenden Deckungssummen für je Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall:
- Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
- Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
- Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Die Maximierung der Ersatzleistungen des Versicherers pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten FTTB Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung (Leistungsphasen 4-8); hierzu ist die Anlage 13 mit samt der dort geforderten Angaben zu verwenden; eine Einreichung von mehr als vier Referenzen ist unschädlich;
b) Vorlage einer Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
c) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Qualitäts- und Projektmanagements
d) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht;
e) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes
zu lit a):
Mindestvoraussetzung sind :
aa) für Los 1 zwei mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen ( zumindest in Anlehnung an § 43 und/oder § 55 HOAI zur Erstellung
eines FTTB-Breitbandnetzes. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und bereits zumindest in in sich abgeschlossenen Teilen (Cluster oder Bauabschnitte, einschl. Leistungsphase 8) fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Leistungen wurde nach den Vorgaben des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" oder des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" erbracht.
2. die Baukosten für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto),
3. im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 1.000 Gebäudeanschlüsse realisiert, bereits errichtet und abgenommen
4. das Honorar zu den Planungsleistungen betrug mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
5. abgeschlossene Dokumentation der Leistungen entsprechend der Vorgaben des Bundesfördermittelgebers
bb) für Los 2 zwei mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen
1. Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen ( zumindest in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI zur Erstellung eines FTTB-Breitbandnetzes. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und bereits zumindest in in sich abgeschlossenen Teilen (Cluster oder Bauabschnitte, einschl. Leistungsphase 8) fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Leistungen wurde nach den Vorgaben des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" oder des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" erbracht.
2. die Baukosten für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto),
3. im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 300 Gebäudeanschlüsse realisiert, bereits errichtet und abgenommen
4. das Honorar zu den Planungsleistungen betrug mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
5. abgeschlossene Dokumentation der Leistungen entsprechend der Vorgaben des Bundesfördermittelgebers
cc) für Los 3 zwei mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen
1. Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen ( zumindest in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI zur Erstellung
eines FTTB-Breitbandnetzes. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und bereits zumindest in in sich abgeschlossenen Teilen (Cluster oder Bauabschnitte, einschl. Leistungsphase 8) fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Leistungen wurde nach den Vorgaben des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" oder des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" erbracht.
2. die Baukosten für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto),
3. im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 200 Gebäudeanschlüsse realisiert, bereits errichtet und abgenommen
4. das Honorar zu den Planungsleistungen betrug mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
5. abgeschlossene Dokumentation der Leistungen entsprechend der Vorgaben des Bundefördermittelgebers
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Die Leistungsphase 8 kann gemäß Ziff. 2 auch mit 2 selbstständigen Referenzen nachgewiesen werden (d. h.
unabhängig von LPH 4-7), sofern die oben genannten Merkmale zu den Mindestanforderungen für die Lose zur Vergleichbarkeit einschlägig sind.
Die Mindestvoraussetzungen für ein Los sind nur dann erfüllt, wenn diese jeweils durch die geforderten zwei einzelnen Referenzen nachgewiesen werden. Die Mindestvoraussetzungen für ein Los in Bezug auf zwei vergleichbare Referenzen können nicht durch mehr als zwei Referenzen kumulativ erfüllt werden. Sofern eine angegebene Referenz die vorgenannten Mindestvoraussetzungen für mehr als ein Los kumulativ erfüllt, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die entsprechenden Lose insoweit für eine dort vergleichbare Referenz als erfüllt angesehen.
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zu lit. d):
Mindestvoraussetzungen; 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder gleichwertig)
Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, so kann der Zuschlag unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien nur dann auf diese Lose erteilt werden, wenn die für die einzelnen Lose geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Referenzen (s. Ziff. III.1.3.a der Bekanntmachung) kumulativ für die betreffenden Lose nachgewiesen werden.
Für den Fall, dass ein einzelner Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien mehr als ein Los erhalten würde, allerdings die für die Vergabe mehrerer Lose notwendige und vorstehend beschriebene, kumulative Eignung für die betreffenden Lose anhand der aufgestellten Mindestanforderungen je Los nicht nachweisen kann, wird - sofern der Bieter für jedes betreffende Los einzeln anhand seiner Eignung für den Zuschlag in Betracht kommt - die unter Berücksichtigung der Rangfolge für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination dieser Lose ermittelt. Unter Berücksichtigung der aufgestellten Mindestanforderungen wird die Differenz zum jeweils nächstgünstigsten Angebot in diesen Losen ermittelt. Der Zuschlag wird für diesen Fall auf die insgesamt für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination dieser Lose erteilt.
Als wirtschaftlich ungünstigste Kombination für den Auftraggeber wird der Fall bewertet, dass kein nächstplatzierter Bieter in einem Los verbliebe.
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s. zu den Vertragsbedingungen Ziff. 3 der Vergabeunterlage
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zu Ziff. II.2.7 je Los dieser Bekanntmachung:
Für die Bereitstellung der vollständigen Vergabeunterlagen für die Bauausschreibung des passiven Breitbandnetzes (Leistungsphase 6) ist ein Zeitrahmen
- für Los 1: von max. 6 Monaten
- für Los 2 : von max. 6 Monaten
- für Los 3 : von max. 6 Monaten
ab Auftragserteilung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag je Los auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Für die Erstellung der Planungsunterlagen werden die Daten der Strukturplanung durch die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG als GIS- Datensätze in Form von Shape-Dateien (Anlage 24) für die Übernahme durch den AN in sein Geoinformationssystem (GIS-System) bereitgestellt.
[Die Daten (Anlage 24) werden den potentiellen Bewerbern dieser Ausschreibung im Vergabeverfahren gegen Unterzeichnung und Einreichung einer Vertraulichkeitserklärung (Anlage 07) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zur Nutzung für die gegenständliche Ausschreibung kostenfrei zur Verfügung gestellt.]
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Zum Nachweis der Eignung (s. Abschnitt III. der Auftragsbekanntmachung) kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die Anlage 11 in entsprechendem Umfang (Eignungsleihe in Bezug auf technische / berufliche Leistungsfähigkeit und / oder Eignungsleihe in Bezug auf wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die entsprechend der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen bzw. Angaben in Bezug auf das die Eignungsleihe betreffende Eignungskriterium für das die Eignung leihende Unternehmen einzureichen.
Im Übrigen gilt § 47 VgV.
Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so hat der Bewerber und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe und die Anlage 12 auf gesondertes Verlangen zu erbringen.
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Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt.
Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 10) vorzulegen.
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Die Zuschlagskriterien sind Ziff. 7 der Vergabeunterlage zu entnehmen (s. auch Ziff. II.2.5 dieser Unterlage).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6QSH
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland