Lieferung von Ladeinfrastruktur für die Depotladung batterieelektrischer Niederfluromnibusse
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 198-621548)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Borsigstr. 18
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51381
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2171/5007-540
Fax: +49 2171/5007-541
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wupsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ladeinfrastruktur für die Depotladung batterieelektrischer Niederfluromnibusse
Gegenstand dieses Vergabeverfahren sind Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur auf den Betriebshöfen der wupsi GmbH (im Folgenden Auftraggeber, AG) zur Ladung von 46 batterieelektrischen und Vorkonditionierung von 10 Brennstoffzellenhybrid-Bussen des ÖPNV. Der Lieferumfang umfasst stationäre Ladegeräte, Depotboxen, mobile Lader sowie ein vereinfachtes Lademanagementsystem.
Die Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis spätestens zum 15.12.2024 erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D.h., dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
3) Ist eine Referenz zur Lieferung von Ladeinfrastruktur mit mindestens 20 Ladegeräten mit einer
Ausgangsladeleistung von mind. 150 kW, die entweder mittels CCS-Combo 2 Steckers oder Pantograph mit
den Fahrzeugen verbunden werden können, nachgewiesen, erhält die Referenz ebenfalls einen weiteren Punkt.
Die Kriterien können auch kumulativ durch eine Referenz erfüllt werden. Dies entbindet nicht von der
Mindestanzahl von insgesamt 3 Referenzen.
Jede weitere über 3 hinausgehende Referenz bis max. 5 Referenzen mit erfüllten Kriterien zu 2) und 3) erhält
ebenfalls einen weiteren Punkt.
3) Ist eine Referenz zur Lieferung von Ladeinfrastruktur mit mindestens 20 Ladegeräten mit einer
Ausgangsladeleistung von mind. 100 kW, die entweder mittels CCS-Combo 2 Steckers oder Pantograph mit
den Fahrzeugen verbunden werden können, nachgewiesen, erhält die Referenz ebenfalls einen weiteren Punkt.
Die Kriterien können auch kumulativ durch eine Referenz erfüllt werden. Dies entbindet nicht von der
Mindestanzahl von insgesamt 3 Referenzen.
Jede weitere über 3 hinausgehende Referenz bis max. 5 Referenzen mit erfüllten Kriterien zu 2) und 3) erhält
ebenfalls einen weiteren Punkt.