Lieferung von Ladeinfrastruktur für die Depotladung batterieelektrischer Niederfluromnibusse
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Borsigstr. 18
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51381
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2171/5007-540
Fax: +49 2171/5007-541
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wupsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ladeinfrastruktur für die Depotladung batterieelektrischer Niederfluromnibusse
Gegenstand dieses Vergabeverfahren sind Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur auf den Betriebshöfen der wupsi GmbH (im Folgenden Auftraggeber, AG) zur Ladung von 46 batterieelektrischen und Vorkonditionierung von 10 Brennstoffzellenhybrid-Bussen des ÖPNV. Der Lieferumfang umfasst stationäre Ladegeräte, Depotboxen, mobile Lader sowie ein vereinfachtes Lademanagementsystem.
Die Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis spätestens zum 15.12.2024 erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D.h., dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen.
Leverkusen und Bergisch Gladbach
Der AG beabsichtigt, 46 weitere batterieelektrische Solo- und Gelenkbusse sowie 10 Brennstoffzellenhybridsolobusse in seinem Liniennetz einzusetzen. Die batterieelektrischen Busse sollen auf den Betriebshöfen des AG sowohl in Leverkusen als auch in Bergisch Gladbach geladen werden. Die Brennstoffzellenhybridbusse werden ausschließlich auf dem Betriebshof Leverkusen vorkonditioniert.
Auf dem Betriebshof in Leverkusen werden zur Ladung der dort stationierten batterieelektrischen Busse insgesamt jeweils 32 stationäre Ladegeräte und Depotboxen und zur Vorkonditionierung der Brennstoffzellenhybridbusse 5 Ladegeräte und 10 Depotboxen beschafft.
Auf dem Betriebshof in Bergisch Gladbach werden für die Ladung der batterieelektrischen Busse 14 stationäre Ladegeräte und 7 Depotboxen benötigt. Direkt über stationäre Ladegeräte ohne Einsatz einer Depotbox werden 7 Elektrobusse geladen.
Insgesamt werden 51 Ladegeräte und 49 Depotboxen beschafft.
An allen Ladegeräten ist eine Ladeleistung von mindestens 150 kW zu realisieren.
Darüber hinaus werden 5 mobile Lader (mindestens 40 kW) beschafft.
Die Fahrzeuge sollen dabei mit standardisiertem CCS Combo 2-Ladestecker nachgeladen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt nach Maßgabe der Lastenhefte Planung, technische Projektierung, den Bau, die Lieferung, die Errichtung, die Installation, die Inbetriebnahme, sowie die Übergabe der Ladeinfrastruktur für den Betrieb batterieelektrisch betriebener und Brennstoffzellenhybrid-Niederflurbusse inklusive Schulung zum Umgang mit den Anlagen.
Die Lieferung, Montage sowie Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur auf beiden Betriebshöfen muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis spätestens zum 15.12.2024 erfolgen.
Der Auftraggeber plant die Beschaffung eines übergeordneten Betriebshof- und Lademanagementsystems in einem weiteren Beschaffungsvorhaben. Zukünftig soll die zu beschaffende Ladeinfrastruktur in die Systemarchitektur integriert und vom Lademanagementsystem gesteuert werden. Im Lieferumfang des Auftragnehmers ist nichtdestotrotz die Bereitstellung eines vereinfachten Lademanagementsystems zu inkludieren. Sofern zum Inbetriebnahme- und Abnahmezeitpunkt der Ladegeräte das Betriebshofmanagementsystem noch nicht einsatzbereit sein sollte, soll das zu liefernde vereinfachte Lademanagementsystem das Monitoring, die Steuerung und die Überwachung der Ladeinfrastruktur vorerst übernehmen, bis die notwendigen Funktionen des Betriebshofmanagementsystems verfügbar sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D.h., dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf §55 Abs. 1 & 2 SektVo hin.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Maßgebend für die Auswahl der 4 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind die besten 4 unter nachfolgender Ziff. III.1.3 abgefragten Referenzen zur Lieferung von Ladeinfrastruktur batterieelektrisch betriebener Omnibusse bzw. zur Erbringung von Leistungen zur Instandhaltung (Wartung und Störungsbehebung) von Ladeinfrastruktur batterieelektrisch betriebener Omnibusse (vgl. auch Formblatt TW 10 bzw. TW 11)
Die Referenzen zur Lieferung von Ladeinfrastruktur werden wie folgt gewertet:
1) Für die den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen erhält der Teilnehmer jeweils einen Punkt.
2) Ist eine Referenz zur Lieferung von Ladeinfrastruktur mit mindestens 20 Ladegeräten, die mittels CCS-Combo 2 Steckers mit den Fahrzeugen verbunden werden können, nachgewiesen, erhält die Referenz einen weiteren Punkt.
3) Ist eine Referenz zur Lieferung von Ladeinfrastruktur mit mindestens 20 Ladegeräten mit einer Ausgangsladeleistung von mind. 150 kW, die entweder mittels CCS-Combo 2 Steckers oder Pantograph mit den Fahrzeugen verbunden werden können, nachgewiesen, erhält die Referenz ebenfalls einen weiteren Punkt.
Die Kriterien können auch kumulativ durch eine Referenz erfüllt werden. Dies entbindet nicht von der Mindestanzahl von insgesamt 3 Referenzen.
Jede weitere über 3 hinausgehende Referenz bis max. 5 Referenzen mit erfüllten Kriterien zu 2) und 3) erhält ebenfalls einen weiteren Punkt.
Die Referenzen zur Erbringung von Leistungen zur Instandhaltung von Ladeinfrastruktur werden wie folgt gewertet:
1) Für die den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen erhält der Teilnehmer jeweils einen Punkt.
2) Umfasst eine Referenz die Instandhaltung von mindestens 15 Ladegeräten, erhält die Referenz einen weiteren Punkt.
3) Umfasst eine Referenz die Instandhaltung von mindestens 15 Ladegeräten, wobei die Instandhaltung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Dauer von mindestens 12 unmittelbar aufeinander folgenden Monaten innerhalb des genannten Zeitraums erbracht worden ist (Referenzdauer), erhält die Referenz ebenfalls einen weiteren Punkt.
Die Kriterien können auch kumulativ durch eine Referenz erfüllt werden. Dies entbindet nicht von der Mindestanzahl von insgesamt 2 Referenzen.
Jede weitere über 2 hinausgehende Referenz bis max. 4 Referenzen mit erfüllten Kriterien zu 2) und 3) erhält ebenfalls einen weiteren Punkt.
Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl an gelieferten Ladegeräten in den gewerteten Referenzen; besteht weiterhin Gleichstand entscheidet die höhere Anzahl an instandgehaltenen Ladegeräten; besteht danach immer noch Gleichstand, entscheidet das Los.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221-9857838. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über https://www.subreport-elvis.de/E98169255.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen.
Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Formblatt TW 1;
3) Im Falle einer Bietergemeinschaft Abgabe einer Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt TW 2;
4) Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt TW 3. Im Falle der Eignungsleihe ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß Formblatt TW 1, TW 4, TW 5 sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben.
5) Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt TW 4.
6) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen (§ 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG), Formblatt TW 5.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt TW 6; vergleichbar sind Leistungen betreffend die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse;
2) Aktuelle Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts (nicht älter als 3 Monate, Stichtag für Abgabe der Teilnahmeanträge)
3) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme (Mindest-Deckungssummen je Schadensfall: Personenschäden 8,0 Mio. Euro, Sachschäden 8,0 Mio. Euro); alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt TW 7.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft
durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers (Eignungsleihe), sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt LIS TW3) vorlegen und der Auftraggeber verlangt eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
zu 1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt TW 6; vergleichbar sind Leistungen betreffend die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse;
zu 2) Aktuelle Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts (nicht älter als 3 Monate, Stichtag für Abgabe der Teilnahmeanträge)
zu 3) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme (Mindest-Deckungssummen je Schadensfall: Personenschäden 8,0 Mio. Euro, Sachschäden 8,0 Mio. Euro); alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt TW 7.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft
durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers (Eignungsleihe), sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt LIS TW 3) vorlegen und der Auftraggeber verlangt eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001-2015 oder vergleichbar und Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten, Formblatt TW 8.
2) Nachweis eines Umweltmanagementsystems nach DIN ISO 14001 oder vergleichbar und Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten, Formblatt TW 9.
3) Referenzen über abgenommene Projekte zur Errichtung und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisch betriebene Busse eines Betriebs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss des Teilnehmerwettbewerbs, Formblatt TW 10
4) Referenzen über die Erbringung von Leistungen zur Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisch betriebene Busse eines Betriebs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss des Teilnehmerwettbewerbs, Formblatt TW 11
Zu 3) Es sind mindestens 3 Referenzen erforderlich. Die gesamte Ladeinfrastruktur muss jeweils im genannten Zeitraum errichtet, abgenommen und in Betrieb genommen worden sein.
Zu 4) Es sind mindestens 2 Referenzen erforderlich. Die Referenz muss die Instandhaltung (Wartung und Störungsbehebung) von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisch betriebene Busse umfasst haben. Als Wartung gelten die regelmäßigen und planbaren Leistungen jeweils gemäß Herstellerangaben. Als Störungsbehebung gelten hingegen Leistungen für nicht planbare Störungsbehebungen zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit der Ladeinfrastruktur.
1) 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft;
2) 3 % Gewährleistungsbürgschaft;
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221-9857838. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über https://www.subreport-elvis.de/E98169255).
2) Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt mit Ausnahme der Verhandlungsgespräche ausschließlich über die Plattform Subreport. Die Auftraggeberin regt daher dringend an, sich bei Interesse an der Ausschreibung unter https://www.subreport-elvis.de/E98169255 kostenlos zu registrieren.
3) Teilnahmeanträge sowie auch die Angebote können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden - eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich;
4) Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bieter werden sodann zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes aufgefordert. Sodann werden die Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und anschließend zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots aufgefordert.
5) Es sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen;
6) Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform unter www.subreport.de/E98169255 zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schluss der Bewerbungsfrist gestellt werden, nicht mehr zu beantworten. Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sie wären, würden sie doch erteilt, nicht verbindlich;
7) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen;
8) Die Auftraggeberin behält sich vor bei fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen zu lassen; ein Anspruch hierauf besteht seitens der Bewerber nicht.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen
die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/