Vollautomatisches Fluoreszenz-basiertes High Content Multiplexing Bildgebungsgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 186-581902
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vollautomatisches Fluoreszenz-basiertes High Content Multiplexing Bildgebungsgerät
Das Institut für Pathologie des Universitätsklinikum Aachen beschafft ein Vollautomatisiertes Fluoreszenz-basiertes high content multiplexing Bildgebungsgerät als Gesamtsystem zum Einsatz in der nephrologischen und kardiovaskulären Forschung. Das Gerät soll in der Forschung zur Aufklärung der nephrologischen sowie kardiovaskulären Pathophysiologie bei chronischen Nierenerkrankungen genutzt werden.
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Das Institut für Pathologie des Universitätsklinikum Aachen beschafft ein Vollautomatisiertes Fluoreszenz-basiertes high content multiplexing Bildgebungsgerät als Gesamtsystem zum Einsatz in der nephrologischen und kardiovaskulären Forschung. Das Gerät soll in der Forschung zur Aufklärung der nephrologischen sowie kardiovaskulären Pathophysiologie bei chronischen Nierenerkrankungen genutzt werden.
Mit diesem System sollen hochaufgelöste Informationen über die Lokalisation von Proteinen in Gewebeschnitten innerhalb von Forschungsprojekten, aber auch für mögliche klinische Fragestellungen erlangt und analysiert werden können. Das zu beschaffene Multiplexgerät soll bis zu 40 Proteine parallel auf ein und demselben Gewebeschnitt mit einer realen Einzelzellauflösung bzw. subzellulärer Auflösung darstellen können.
Neben der Prozessierung von frischem Gewebeschnitten ist auch eine Prozessierung von Formalin-fixierten und in Paraffin eingebetteten Gewebe (FFPE) notwendig.
Im Institut der Pathologie des Universitätsklinikum Aachen ist ein weitestgehend automatisiertes System und möglichst kleines System (Benchtop) erforderlich, welches die notwendigen Puffer und Antikörperlösungen automatisch hinzufügt bzw. ablässt (mikrofluides System), mehrere Gewebeschnitte in einem Lauf verarbeitet, einfach zu bedienen ist und hochwertige Aufnahmen der Präparate liefert, die für die Anwendung in der Forschung tauglich sind. Eine Übersichtsfärbung der Präparate (HE oder PAS-Färbung) muss im Anschluss noch möglich sein, um die genaue Lokalisation der Proteine zu bestimmen und eine KI-unterstütze Analyse zu ermöglichen.
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Die Lieferung des hier ausgeschriebenen Gerätes muss bis zum 15.12.2023 erfolgen, da ansonsten zur Realisierung der Maßnahme keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
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Die Kostenobergrenze liegt aufgrund begrenzter Fördermittel bei 255.000,00 EURO (netto). Das UKA behält sich vor, Angebote, die das Budget überschreiten, auszuschließen.
Die Kostenobergrenze liegt aufgrund begrenzter Fördermittel bei 255.000,00 EURO (netto). Das UKA behält sich vor, Angebote, die das Budget überschreiten, auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vollautomatisches Fluoreszenz-basiertes High Content Multiplexing Bildgebungsgerät
Postanschrift: Route de Lully 5C
Ort: Tolochenaz
NUTS-Code: CH Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: 1131
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de