Vollautomatisches Fluoreszenz-basiertes High Content Multiplexing Bildgebungsgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0480-AJ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 241/8080975
Fax: +49 241/8082504
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vollautomatisches Fluoreszenz-basiertes High Content Multiplexing Bildgebungsgerät
Multiplex-Fluoreszenz-System
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Das Institut für Pathologie des Universitätsklinikum Aachen beschafft ein Vollautomatisiertes Fluoreszenz-basiertes high content multiplexing Bildgebungsgerät als Gesamtsystem zum Einsatz in der nephrologischen und kardiovaskulären Forschung. Das Gerät soll in der Forschung zur Aufklärung der nephrologischen sowie kardiovaskulären Pathophysiologie bei chronischen Nierenerkrankungen genutzt werden.
Mit diesem System sollen hochaufgelöste Informationen über die Lokalisation von Proteinen in Gewebeschnitten innerhalb von Forschungsprojekten, aber auch für mögliche klinische Fragestellungen erlangt und analysiert werden können. Das zu beschaffene Multiplexgerät soll bis zu 40 Proteine parallel auf ein und demselben Gewebeschnitt mit einer realen Einzelzellauflösung bzw. subzellulärer Auflösung darstellen können.
Neben der Prozessierung von frischem Gewebeschnitten ist auch eine Prozessierung von Formalin-fixierten und in Paraffin eingebetteten Gewebe (FFPE) notwendig.
Im Institut der Pathologie des Universitätsklinikum Aachen ist ein weitestgehend automatisiertes System und möglichst kleines System (Benchtop) erforderlich, welches die notwendigen Puffer und Antikörperlösungen automatisch hinzufügt bzw. ablässt (mikrofluides System), mehrere Gewebeschnitte in einem Lauf verarbeitet, einfach zu bedienen ist und hochwertige Aufnahmen der Präparate liefert, die für die Anwendung in der Forschung tauglich sind. Eine Übersichtsfärbung der Präparate (HE oder PAS-Färbung) muss im Anschluss noch möglich sein, um die genaue Lokalisation der Proteine zu bestimmen und eine KI-unterstütze Analyse zu ermöglichen.
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Die Lieferung des hier ausgeschriebenen Gerätes muss bis zum 15.12.2023 erfolgen, da ansonsten zur Realisierung der Maßnahme keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
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Die Kostenobergrenze liegt aufgrund begrenzter Fördermittel bei 255.000,00 EURO (netto). Das UKA behält sich vor, Angebote, die das Budget überschreiten, auszuschließen.
Die Kostenobergrenze liegt aufgrund begrenzter Fördermittel bei 255.000,00 EURO (netto). Das UKA behält sich vor, Angebote, die das Budget überschreiten, auszuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1BZXPHEF
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de