Erft-Renaturierung, Perspektivkonzept Abschnitt 6-9 Referenznummer der Bekanntmachung: G2-2560.23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 203-637432)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Erftverband 6
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 227188-1478
Fax: +49 227188-1914
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erftverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erft-Renaturierung, Perspektivkonzept Abschnitt 6-9
Im Zuge der Umsetzung der EG-WRRL sowie zur Anpassung der Erft an die veränderten Verhältnisse nach Beendigung des Braunkohlentagebaus hat der Erftverband das Perspektivkonzept Erft erstellt. Die hier zu vergebende Erft-Renaturierung betrifft die Abschnitte 6-9 des Konzeptes. Das Projektgebiet liegt zwischen Grevenbroich-Wevelinghoven und Neuss Museumsinsel Hombroich.
Für die derzeit rund 6,1 km lange, stark ausgebaute Gewässerstrecke soll eine möglichst leitbildkonforme Gewässerrenaturierung geplant werden. Hierfür sind Ingenieurleistungen gemäß HOAI in den Bereichen der Objektplanung (wasserbaulichen Planung), Tragwerksplanung, Vermessung sowie landschaftsplanerische Leistungen, Betrachtungen zum Artenschutz und der Umweltverträglichkeit, hydraulische Berechnungen und ein Bodenmanagement zu erbringen.
Es wird mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 12,3 Mio. EUR für die Ingenieurbauwerke nach § 44 HOAI und von 0,9 Mio. EUR für die Tragwerksplanung nach § 52 HOAI gerechnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eine Bestätigung über die erbrachten Leistungen (Leistungsbilder + Leistungsphasen) durch den Auftraggeber ist jeweils beizufügen.
Betrachten Sie den Satz als gegenstandslos. Dies betrifft auch den Punkt 3.1.1 im Bewerbungsformular, letzter Satz. Ein Austausch des Dokumentes ist nicht vorgesehen, da zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen ist, dass Teilnehmer das digital auszufüllende Dokument bereits zum größten Teil ausgefüllt haben. Ein Austausch würde somit zu einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Teilnehmer führen.