Lose 21.1, 21.2 und 21.3 Referenznummer der Bekanntmachung: 15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Exterbruch 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lose 21.1, 21.2 und 21.3
Das IKT (AG) beabsichtigte auf Grundlage des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der Leistungen von Los 21 "Bewitterungsanlage, UV Gerät und Reinstwasseraufbereitung" mit den Fachlosen "Bewitterungsanlage" Fachlos 21.1, "UV Gerät" Fachlos 21.2 und "Reinstwasseraufbereitung" Fachlos 21.3 des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung".
"Bewitterungsanlage"
Los 21.1 "Bewitterungsanlage" erfasst die künstliche Beschleunigung der Bewitterung auf Produkten durch eine Bewitterungs- und Lichtechtheitsprüfkammer.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
"UV Gerät"
Los 21.2 "UV Gerät" erfasst ein UV-Fluroreszenzröhrengerät mit Besprühung und Bestrahlungsstärkeregelung zur Prüfung von Einflüssen der Bewitterung und Kondensation auf Baumaterialien.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
"Reinstwasseraufbereitung"
Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung" erfasst ein Gerät zur Bereitstellung von Reinstwasser für die Fachlose 21.1 "Bewitterungsanlage" und 21.2 "UV Gerät".
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Abschnitt IV: Verfahren
Unter Berücksichtigung der aktuell verlängerten Lieferzeiten für benötigte Leistungsbestandteile sowie der planungstechnisch begründeten zeitlichen Erfordernisse sind die vorbenannten Leistungen der Lose 21.1, 21.2 und 21.3 nicht unter Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 4 VgV zu beschaffen, sondern gem. § 15 Abs. 3 VgV dringlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Bewitterungsanlage"
Ort: Linsengericht
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63589
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"UV Gerät"
Ort: Linsengericht
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren führt die AG unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für sie nicht. Die nachfolgende Angabe der Vergabekammer Westfalen unter Ziffer VI.4.1 erfolgt allein in Erfüllung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid. Die AG erfüllt diese ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der Vergabekammer.
2. Für Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung" ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht. Das Vergabeverfahren wurde daher hinsichtlich Los 21.3 aufgehoben. Die Leistungen von Los 21.3 werden kurzfristig erneut im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.