Lose 21.1, 21.2 und 21.3 Referenznummer der Bekanntmachung: 15
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Exterbruch 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lose 21.1, 21.2 und 21.3
Das IKT (AG) beabsichtigt auf Grundlage der vorliegenden Auftragsbekanntmachung die Beschaffung der Leistungen von Los 21 "Bewitterungsanlage, UV Gerät und Reinstwasseraufbereitung" mit den Fachlosen "Bewitterungsanlage" Fachlos 21.1, "UV Gerät" Fachlos 21.2 und "Reinstwasseraufbereitung" Fachlos 21.3 des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung".
"Bewitterungsanlage"
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Los 21.1 "Bewitterungsanlage" erfasst die künstliche Beschleunigung der Bewitterung auf Produkten durch eine Bewitterungs- und Lichtechtheitsprüfkammer.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
"UV Gerät"
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Los 21.2 "UV Gerät" erfasst ein UV-Fluroreszenzröhrengerät mit Besprühung und Bestrahlungsstärkeregelung zur Prüfung von Einflüssen der Bewitterung und Kondensation auf Baumaterialien.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
"Reinstwasseraufbereitung"
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Los 21.3 "Reinstwasseraufbereitung" erfasst ein Gerät zur Bereitstellung von Reinstwasser für die Fachlose 21.1 "Bewitterungsanlage" und 21.2 "UV Gerät".
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formulare 1 und 3 des jeweiligen Loses) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 1 des jeweiligen Loses),
2. im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 2 des jeweiligen Loses),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 3 des jeweiligen Loses; Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 4 des jeweiligen Loses),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 11 des jeweiligen Loses),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 13 des jeweiligen Loses),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 14 des jeweiligen Loses).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5 des jeweiligen Loses). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 6 des jeweiligen Loses).
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5 des jeweiligen Loses). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Die unter III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 7 des jeweiligen Loses);
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8 des jeweiligen Loses). Es ist je Los mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Je Los vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten losspezifischen Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung):
(i) Verkauf einschließlich Lieferung einer Bewitterungs- und Lichtechtheitsprüfkammer (Los 21 "Bewitterungsanlage, UV Gerät und Reinstwasseraufbereitung" - Fachlos 21.1 "Bewitterungsanlage"),
(ii) Verkauf einschließlich Lieferung eines UV-Fluroreszenzröhrengerätes mit Besprühung und Bestrahlungsstärkeregelung zur Prüfung von Einflüssen der Bewitterung und Kondensation auf Baumaterialien (Los 21 "Bewitterungsanlage, UV Gerät und Reinstwasseraufbereitung" - Fachlos 21.2 "UV Gerät"),
(iii) Verkauf einschließlich Lieferung eines Gerätes zur Reinstwasseraufbereitung (Los 21 "Bewitterungsanlage, UV Gerät und Reinstwasseraufbereitung" - Fachlos 21.3 "Reinstwasseraufbereitung").
Die benannte losspezifische Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
3. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 9 des jeweiligen Loses).
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8 des jeweiligen Loses). Es ist je Los mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Je Los vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten losspezifischen Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung):
(i) Verkauf einschließlich Lieferung einer Bewitterungs- und Lichtechtheitsprüfkammer (Los 21 "Bewitterungsanlage, UV Gerät und Reinstwasseraufbereitung" - Fachlos 21.1 "Bewitterungsanlage"),
(ii) Verkauf einschließlich Lieferung eines UV-Fluroreszenzröhrengerätes mit Besprühung und Bestrahlungsstärkeregelung zur Prüfung von Einflüssen der Bewitterung und Kondensation auf Baumaterialien (Los 21 "Bewitterungsanlage, UV Gerät und Reinstwasseraufbereitung" - Fachlos 21.2 "UV Gerät"),
(iii) Verkauf einschließlich Lieferung eines Gerätes zur Reinstwasseraufbereitung (Los 21 "Bewitterungsanlage, UV Gerät und Reinstwasseraufbereitung" - Fachlos 21.3 "Reinstwasseraufbereitung").
Die benannte losspezifische Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Unter Berücksichtigung der aktuell verlängerten Lieferzeiten für benötigte Leistungsbestandteile sowie der planungstechnisch begründeten zeitlichen Erfordernisse sind die vorbenannten Leistungen der Lose 21.1, 21.2 und 21.3 nicht unter Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 4 VgV zu beschaffen, sondern gem. § 15 Abs. 3 VgV dringlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren führt die AG unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für sie nicht. Die nachfolgende Angabe der Vergabekammer Westfalen unter Ziffer VI.4.1 erfolgt allein in Erfüllung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid. Die AG erfüllt diese ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der Vergabekammer.
2. Die für die Erstellung des losspezifischen Angebots erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können unter dem in Ziffer I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
3. Die losspezifischen Angebote sind bis zum 11.09.2023, 23:59 Uhr (Eingang!) ausschließlich elektronisch in eingescannter Form unter dem in Ziffer I.3 angegebenen Link einzureichen.
4. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
5. Fakultativ, d.h. je nach Wunsch des Interessenten, kann eine durch die AG begleitete Vor-Ort-Besichtigung des IKT Betriebsgeländes durchgeführt werden. Die Bieter können die Bestätigung über die freiwillig durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsgeländes dem losspezifischen Angebot beifügen. Die Vor-Ort-Besichtigungen werden im Zeitraum vom 30.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu vereinbaren.
6. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
Mit der Erbringung der losspezifischen Leistungen ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung der AG zur Leistungserbringung in Textform zu beginnen. Die Leistungen der Lose 21.1, 21.2 und 21.3 sind sodann bis zum 24.11.2023 abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen.
7. In Anbetracht der langen Laufzeit vergleichbarer Projekte wird der Referenzzeitraum gem. § 46 Abs. 3 VgV zur Herstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre angehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHP6VEE
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.