eTarif Pro Referenznummer der Bekanntmachung: 120-22-E19
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
eTarif Pro
Lieferung, Bereitstellung, und Inbetriebnahme einer Software-Gesamtsystemlösung nebst Systemservice und Schulung zum Betrieb der angestrebte Plattformlösung inkl. Frontend für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Möhlstraße 27 68165 Mannheim
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs durch eine attraktive und flexible Erweiterung ihrer Angebote zu reduzieren und damit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Zum einen soll das Sponsoring von Drittmitteln für den Endverbraucher z. B. durch gesponsortes Mobilitätsbudget ermöglicht werden. Die flexiblen Einstellungsmöglichkeiten im Sponsoring-Portal sollen eine Erweiterung zu den bestehenden Job-Tickets bieten und eine Vielzahl von ergänzenden Sponsoring-Beziehungen (z. B. Gastronomie/Hotellerie- Gast; Einzel- und Großhandel - Kunde; Vermieter - Mieter) ermöglichen. Zum anderen soll ein mutli- bzw. intermodales Gegenangebot durch die konsequente Verzahnung von ÖPNV, Radverkehr, E-Scooter und weiteren Sharing-Angeboten zum motorisierten Individualverkehr geschaffen werden. Vermeintliche Nachteile der jeweils einzelnen Verkehrsmittel sollen durch die gegenseitige Kombination, der sich ergänzenden Angebote und der Sponsoring-Funktion minimiert werden.
Um die Vielzahl der existierenden Mobilitätsangebote im Verkehrsverbund Rhein Neckar (VRN) zugänglich zu machen, bedarf es einer einheitlichen, einfache zu befindenden und breit verfügbaren digitalen Zugangslösung. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Für den Nutzer müssen die Zu- und Übergänge zwischen den intermodalen Angeboten zum "Kinderspiel" werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multi- und intermodale Sponsoring- und Vertriebsplattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunfts-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig, je nach Anforderung und Sinnhaftigkeit, in beliebige Frontends, wie z.B. Apps, Webseiten oder Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel (z. B. e-Scooter, On-Demand-Shuttle FIPS, Bike- und Car-Sharing) anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV um weitere Mobilitätsangebote zu einer multi- und intermodalen Auskunft erweitert werden.
Ziel ist die Beschaffung einer Plattformlösung, über die verschiedene Mobilitätsangebote (siehe Leistungsbeschreibung) im multi- bzw. intermodalen Kontext gemeinsam beauskunftet, gebucht und abgerechnet werden können. Als zentrale, mandantenfähige Online-Vertriebs- und Informationsplattform soll diese die Basis für die Umsetzung künftiger digitaler Kundenlösungen stellen. Primärer Bestandteil dieser Plattformlösung ist das Backend, in welchem die Zugänge (Schnittstellen) der verschiedenen Mobilitätsdienstleister zusammengeführt werden. Das Backend ist skalierbar hinsichtlich der Einbindungsmöglichkeit weiterer Mobilitätsangebote sowie unterschiedlichster Nutzer-Frontends zu gestalten.
Insofern wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Preisblatt und die darin aufgelisteten Optionsleistungen verweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6CKP
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.