eTarif Pro Referenznummer der Bekanntmachung: 120-22-E19
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
eTarif Pro
Lieferung, Bereitstellung, und Inbetriebnahme einer Software-Gesamtsystemlösung nebst Systemservice und Schulung zum Betrieb der angestrebte Plattformlösung inkl. Frontend für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Möhlstraße 27 68165 Mannheim
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs durch eine attraktive und flexible Erweiterung ihrer Angebote zu reduzieren und damit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Zum einen soll das Sponsoring von Drittmitteln für den Endverbraucher z. B. durch gesponsortes Mobilitätsbudget ermöglicht werden. Die flexiblen Einstellungsmöglichkeiten im Sponsoring-Portal sollen eine Erweiterung zu den bestehenden Job-Tickets bieten und eine Vielzahl von ergänzenden Sponsoring-Beziehungen (z. B. Gastronomie/Hotellerie- Gast; Einzel- und Großhandel - Kunde; Vermieter - Mieter) ermöglichen. Zum anderen soll ein mutli- bzw. intermodales Gegenangebot durch die konsequente Verzahnung von ÖPNV, Radverkehr, E-Scooter und weiteren Sharing-Angeboten zum motorisierten Individualverkehr geschaffen werden. Vermeintliche Nachteile der jeweils einzelnen Verkehrsmittel sollen durch die gegenseitige Kombination, der sich ergänzenden Angebote und der Sponsoring-Funktion minimiert werden.
Um die Vielzahl der existierenden Mobilitätsangebote im Verkehrsverbund Rhein Neckar (VRN) zugänglich zu machen, bedarf es einer einheitlichen, einfache zu befindenden und breit verfügbaren digitalen Zugangslösung. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Für den Nutzer müssen die Zu- und Übergänge zwischen den intermodalen Angeboten zum "Kinderspiel" werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multi- und intermodale Sponsoring- und Vertriebsplattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunfts-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig, je nach Anforderung und Sinnhaftigkeit, in beliebige Frontends, wie z.B. Apps, Webseiten oder Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel (z. B. e-Scooter, On-Demand-Shuttle FIPS, Bike- und Car-Sharing) anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV um weitere Mobilitätsangebote zu einer multi- und intermodalen Auskunft erweitert werden.
Ziel ist die Beschaffung einer Plattformlösung, über die verschiedene Mobilitätsangebote (siehe Leistungsbeschreibung) im multi- bzw. intermodalen Kontext gemeinsam beauskunftet, gebucht und abgerechnet werden können. Als zentrale, mandantenfähige Online-Vertriebs- und Informationsplattform soll diese die Basis für die Umsetzung künftiger digitaler Kundenlösungen stellen. Primärer Bestandteil dieser Plattformlösung ist das Backend, in welchem die Zugänge (Schnittstellen) der verschiedenen Mobilitätsdienstleister zusammengeführt werden. Das Backend ist skalierbar hinsichtlich der Einbindungsmöglichkeit weiterer Mobilitätsangebote sowie unterschiedlichster Nutzer-Frontends zu gestalten.
Zweimalige Optionsmöglichkeit den Vertrag um jeweils 12 weitere Monate zu verlängern. Das Ausüben der Option zur Verlängerung wird vom Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich an den Auftragnehmer kommuniziert.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit einer vergleichbaren Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit zwei bis vier vergleichbaren Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit fünf oder mehr vergleichbaren Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit insbesondere im Hinblick auf Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderungen, Volumen, Ausführungszeitraum und Aktualität von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet und sodann anschließend der Durch-schnittswert der vom Bewerber dargelegten Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert.
5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Referenz als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als gut, 3 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber dessen Referenz als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als ungenügend bewertet wird.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftragge-ber vor, die geplante Höchstzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 57 SektVO aufheben / einstellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Insofern wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Preisblatt und die darin aufgelisteten Optionsleistungen verweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Be-werbergemeinschaftsmitglied ein aktueller Registerauszug vorzulegen bzw. zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht"
2 Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl"
Zu 2.:
Als Mindestanforderung Umsatz gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, davon mindestens [Betrag gelöscht] EUR aus Projekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, die mit der ausgeschriebenen Software-Gesamtlösung vergleichbar sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert.
Als Mindestanforderung Mitarbeiterzahl gilt eine jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 10 Mitarbeitern. Im Fall der Bewerbergemeinschaft wird die Mitarbeiterzahl der einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern addiert
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Eigenerklärung und Nachweis gemäß Formblatt "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit"
Zu 1.:
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein.
2. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein.
Zu 2.:
Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine gleichwertige Zertifizierung nachweisen.
Insofern wird auf die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Regelungen im Entwurf des EVB-IT-Systemvertrages über die Erstellung eines Gesamtsystems verwiesen.
Insofern wird auf die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Regelungen im Entwurf des EVB-IT-Systemvertrages über die Erstellung eines Gesamtsystems verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRPGV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.