Dienstleistungen für Server - Housing Referenznummer der Bekanntmachung: DVKA 002-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pennefeldsweg 12c
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für Server - Housing
Dienstleistungen für Server - Housing
GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c 53177 Bonn
Ausschreibungsgegenstand ist die Bereitstellung von Server-Housing-Dienstleistungen (Colocation) in zwei zertifizierten, räumlich (mindestens 5 km) voneinander getrennten professionellen Rechenzentren in Deutschland.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen für Server-Housing
Postanschrift: Bonner Talweg 100
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://itenos.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin hatte bekannt gegeben, für jeden Bieter, der sich vorausgehend anmeldet, eine Online-Auftraggeberpräsentation durchzuführen. Die Teilnahme an einer Auftraggeberpräsentation ist verpflichtend gewesen. Die Einzelheiten zur Auftraggeberpräsentation waren den Vergabeunterlagen Teil 1, Ziffer 9.4 zu entnehmen. Angebote von Bietern, die vorausgehend nicht an einer Auftraggeberpräsentation teilgenommen hätten, wären ausgeschlossen worden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQ6T6X
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/