Dienstleistungen für Server - Housing Referenznummer der Bekanntmachung: DVKA 002-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für Server - Housing
Server - Housing einschließlich zugehöriger Dienstleistungen
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c 53177 Bonn
Ausschreibungsgegenstand ist die Bereitstellung von Server-Housing-Dienstleistungen (Colocation) in zwei zertifizierten, räumlich (mindestens 5 km) voneinander getrennten professionellen Rechenzentren in Deutschland.
Die Grundlaufzeit des zu vergebenden Vertrags beträgt 72 Monate. Der Vertrag kann im Wege einer von Auftraggeberin ausübbaren Option einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung der genannten Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Mindestanforderungen).
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
1. Spezifischer Umsatz (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 (ggf. 2022) bezogen auf Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen für Server-Housing vergleichbar sind, einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 5.000.000 (netto) erzielt hat.
Die erzielten Umsätze sind mit dem hier geforderten spezifischen Gesamtumsatz in Bezug auf Dienstleistungen für Server-Housing vergleichbar, wenn sie mit den vorliegend zu erbringenden Leistungen inhaltlich von der Art und Menge, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
2. Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 1.000 000 EUR, Sach- und Umweltschäden: 1.000 000 EUR, Vermögensschäden (inkl. Verletzungen des Datenschutzes): 10.000.000 EUR, jeweils je Schadensfall bereits hat / haben bzw. bereit ist / sind, diese im Fall der Erteilung des Zuschlags unverzüglich und für die Dauer der Vertragslaufzeit abzuschließen, aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts 2-fach maximiert vorzuhalten bzw. abzuschließen.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
1. Anforderungen in Bezug auf Personal, technische Ausstattung und Räumlichkeiten (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die Erbringung der Dienstleistungen für Server-Housing sach- und vertragsgemäß erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Räumlichkeiten unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
2. Referenzen (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Dienstleistungen für Server-Housing sowie die dafür in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine (1) der drei (3) Referenzen muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen.
Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) über Dienstleistungen für Server-Housing ist mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen für Server-Housing vergleichbar, wenn sie mit den vorliegend zu erbringenden Leistungen inhaltlich von der Art und Menge, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl der Racks) sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Dienstleistungen für Server-Housing betreffen, die jeweils mindestens die Mindestanforderungen und Kennzahlen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrags erfüllen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2019 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens zwei Jahre gedauert haben.
3. Zertifizierungen (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots für beide Rechenzentren über die nachfolgend genannten Zertifizierungen in der aktuell gültigen Fassung verfügen; diese müssen während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Während der Vertragslaufzeit erteilte Verlängerungszertifikate sind der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich in Kopie vorzulegen:
a. ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertige Zertifizierung
Der Anwendungsbereich muss mindestens den Betrieb des kompletten Rechenzentrums, die Bereitstellung von Colocation Dienstleistungen, den Betrieb und Bereitstellung von Datennetzanbindungen enthalten.
b. EN 50600 oder Trusted Site Infrastructure oder gleichwertige Zertifizierung
Es muss entweder ein Zertifikat EN 50600 Verfügbarkeitsklasse 3 oder ein Zertifikat Trusted Site Infrastructure TSI.STANDARD V4.2 Level 3 oder eine gleichwertige Zertifizierung vorhanden sein.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen der Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot. Die geforderten Zertifizierungen sind durch Einreichung einer Kopie des entsprechenden Zertifikats zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist ggf. nachzuweisen, dass die vorgelegten Zertifizierungen gleichwertig sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin wird für jeden Bieter, der sich vorausgehend anmeldet, eine Online-Auftraggeberpräsentation durchführen. Die Teilnahme an einer Auftraggeberpräsentation ist verpflichtend. Die Einzelheiten zur Auftraggeberpräsentation sind den Vergabeunterlagen, Teil 1, Ziffer 9.4 zu entnehmen. Angebote von Bietern, die nicht an einer Auftraggeberpräsentation teilnehmen, werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQ6S1F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/