Ersatzneubau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Amtzell, Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 080315-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldburger Straße 4
Ort: Amtzell
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88279
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amtzell.de/kontakt
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Amtzell, Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI
Die Gemeinde Amtzell beabsichtigt den Ersatzneubau und eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Amtzell
Der AG beabsichtigt den Ersatzneubau und eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI wurden bereits beauftragt und größtenteils ausgeführt. Grundlage hierfür waren Machbarkeitsvarianten aus dem Jahr 2019.
Derzeit befindet sich die Genehmigungsplanung noch in der Fertigstellung. Parallel hierzu wird das Bauleitplanverfahren betrieben. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. Die Realisierung des Projekts auf dem Grundstück, auf dem sich aktuell das Feuer-wehrgerätehaus befindet, steht somit noch unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Bauleitplanverfahrens. Sollte dieses scheitern, wird das Vorhaben an einem – noch zu findenden – Ersatzstandort durchgeführt werden. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber die Aufhebung des gegenständlichen Vergabeverfahrens vor.
Zudem steht derzeit steht noch die Erteilung der Baugenehmigung aus. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Beauftragung mit einer sechsmonatigen Abruffrist der Leistungen der Leistungsstufe 1 (siehe § 3.3.1 des Architektenvertrags). Die Realisierung des Objektes soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Im Herbst 2023 soll in einem ersten Bauabschnitt eine Erweiterung des Bestandsgebäudes durch eine Fahrzeughalle erfolgen. In einem zweiten Bauabschnitt sollen dann das Bestandsgebäude rückgebaut und auf dieser Fläche ein Teilersatzneubau sowie die Außenanlagen errichtet werden.
Die Fertigstellung des Gesamtprojekts soll – abhängig von der öffentlich-rechtlichen Genehmigung - bis Ende 2025 erfolgen.
Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen (2 Leistungsstufen). Mit Vertragsschluss entsteht zunächst eine Abrufoption des AG für den Abruf der Leistungen der Stufe 1 gemäß § 3.2.1 des Architektenvertrags (Grundleistungen und Besondere Leistungen). Von dieser Abrufoption kann der AG innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsschluss Gebrauch machen. Macht der AG von seiner Abrufoption nicht innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsschluss Gebrauch, erfolgt der Abruf und somit die Beauftragung mit der ersten Stufe automatisch nach 6 Monaten.
Der Auftragswert wird mit [Betrag gelöscht] EUR beziffert, da der genaue Wert nicht veröffentlicht werden kann. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV. Eine Veröffentlichung des Auftragswertes schadet den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Bestbiet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI
Postanschrift: Hatternholzweg 12
Ort: Wangen
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7520956240
Internet-Adresse: https://www.pro-bau.net/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird mit [Betrag gelöscht] EUR beziffert, da der genaue Wert nicht veröffentlicht werden kann. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV. Eine Veröffentlichung des Auftragswertes schadet den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Bestbieters, weshalb von dieser abgesehen wird.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 (3) GWB. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- 1. - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- 2. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 4. - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.