Ersatzneubau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Amtzell Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 080315-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amtzell
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88279
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amtzell.de/kontakt
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Amtzell Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI
Die Gemeinde Amtzell beabsichtigt den Ersatzneubau und eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Amtzell
Der AG beabsichtigt den Ersatzneubau und eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI wurden bereits beauftragt und größtenteils ausgeführt. Grundlage hierfür waren Machbarkeitsvarianten aus dem Jahr 2019.
Derzeit befindet sich die Genehmigungsplanung noch in der Fertigstellung. Parallel hierzu wird das Bauleitplanverfahren betrieben. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. Die Realisierung des Projekts auf dem Grundstück, auf dem sich aktuell das Feuer-wehrgerätehaus befindet, steht somit noch unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Bauleitplanverfahrens. Sollte dieses scheitern, wird das Vorhaben an einem – noch zu findenden – Ersatzstandort durchgeführt werden. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber die Aufhebung des gegenständlichen Vergabeverfahrens vor.
Zudem steht derzeit steht noch die Erteilung der Baugenehmigung aus. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Beauftragung mit einer sechsmonatigen Abruffrist der Leistungen der Leistungsstufe 1 (siehe § 3.3.1 des Architektenvertrags). Die Realisierung des Objektes soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Im Herbst 2023 soll in einem ersten Bauabschnitt eine Erweiterung des Bestandsgebäudes durch eine Fahrzeughalle erfolgen. In einem zweiten Bauabschnitt sollen dann das Bestandsgebäude rückgebaut und auf dieser Fläche ein Teilersatzneubau sowie die Außenanlagen errichtet werden.
Die Fertigstellung des Gesamtprojekts soll – abhängig von der öffentlich-rechtlichen Genehmigung - bis Ende 2025 erfolgen.
1. Anzahl der Mitarbeiter (max. 75 v 450 P.): Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (M.) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 2 M. mit 0 P., mehr als 2 M. bis einschließlich 3 M. mit 1 P., mehr als 3 M. bis einschließlich 5 M. mit 2 P., mehr als 5 M. bis einschließlich 7 M. mit 3 P., mehr als 7 M. bis einschließlich 9 M. mit 4 P., mehr als 9 M. mit 5 P. bewertet.
2. Berufserfahrung als Projektleiter in Jahren
a) des Projektleiters (max. 75 v 450 P.)
Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters bis einschließlich 3 Jahren mit 0 P., mehr als 3 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 1 P., mehr als 6 Jahren bis einschließlich 9 Jahren mit 2 P., mehr als 9 Jahren bis einschließlich 12 Jahren mit 3 P., mehr als 12 Jahren bis einschließlich 15 Jahren mit 4 P., mehr als 15 Jahren mit 5 Punkten bewertet.
b) des stellvertretenden Projektleiters (max. 50 v. 450 P.)
Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters bis einschließlich 1 Jahren mit 0 P., mehr als 1 Jahren bis einschließlich 2 Jahren mit 1 P., mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3 Jahren mit 2 P., mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 3 P., mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 4 P., mehr als 5 Jahren mit 5 Punkten bewertet.
3. Personenbezogene Referenzen
Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vor-gesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Für Mindest- sowie Wertungskriterien und Punktematrix siehe Verfahrensbedingungen.
a) Personenbezogene Referenzen des Projektleiters (max. 75 v. 450 P.)
b) Personenbezogene Referenzen des stellvertretenden Projektleiters (max. 50 v. 450 P.)
4. Unternehmensbezogene Referenzen (max. 125 v 450 P.): Zur Bewerberauswahl werden fünf Referenzen gewertet, die den in den Verfahrensbedingungen genannten Anforderungen entsprechen. Für Mindest- sowie Wertungskriterien und Punktematrix siehe Verfahrensbedingungen.
Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen und Besonderen Leistungen (2 Leistungsstufen). Mit Vertragsschluss entsteht zunächst eine Abrufoption des AG für den Abruf der Leistungen der Stufe 1 gemäß § 3.2.1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen). Von dieser Abrufoption kann der AG innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsschluss Gebrauch machen. Macht der AG von seiner Abrufoption nicht innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsschluss Gebrauch, erfolgt der Abruf und somit die Beauftragung mit der ersten Stufe automatisch nach 6 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Wenn ein Ausschlussgrund vorliegt, ist der Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
1) Mitarbeiter in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Auswahlkriterium, s.o. II.2.9.): Angaben zur Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung für Gebäude und Innenräume).
2) Angaben zur Berufserfahrung von Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter (Auswahlkriterium, s.o. II.2.9.)
3) Personenbezogene Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters (Auswahlkriterium, s.o. II.2.9.): Zur Bewerberauswahl werden jeweils 3 Referenzen des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters bewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und die Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz erfüllen.
Mindestvoraussetzungen der Wertbarkeit: Baubeginn fällt in den Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist; Baumaßnahme wurde vor Ende der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme erfolgt ist.
Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: Objektplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen worden sind; eines Betriebsgebäudes oder vergleichbar; mit Lager-, Produktions- oder Fahrzeughalle; mit Baukosten (KG 200 - 500) von mind. EUR 4,5 Mio. (brutto).
4) Unternehmensbezogene Referenzen (Auswahlkriterium, s.o. II.2.9.): Zur Bewerberauswahl werden 5 Referenzen des Unternehmens bewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und die Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz erfüllen. Mindestkriterien sowie Wertungskriterien s.o. unter 3) für Personenbezogene Referenzen.
5) Angaben zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 (3) GWB. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - 1. - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.