Gebietsentwicklung "Schleifweg/Kaserne Nord" - Ingenieurleistung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung, etc. Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe Nr. 2023-017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter von Vietinghoff
E-Mail:
Telefon: +49 72431018922
Fax: +49 7243/101583
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Gebietsentwicklung "Schleifweg/Kaserne Nord" - Ingenieurleistung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung, etc.
Vergabe von Ingenieurleistungen/Projektsteuerungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung im Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“; Planung der als Ergebnis der Machbarkeitsstudie favorisierten Wärmeversorgungsvariante nach dem Förderprogramm des Bundes „Effiziente Wärmenetze (BEW)“, Modul 1; technische Betreuung des Vergabeverfahrens zur Gewinnung eines Wärmeversorgungsunternehmens; Fördermittelabruf.
Ettlingen
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Bebauungsplangebiets „Gebietsentwicklung Schleifweg/Kaserne Nord“ in Ettlingen auf ca. 6,87 ha Entwicklungsfläche. Das Plangebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ liegt am Ortseingang östlich der Karlsruher Straße, dem Areal der ehemaligen Rheinlandkaserne vorgelagert, am nördlichen Stadtrand von Ettlingen.
Das zukünftige Quartier soll als nachhaltiger Wohn- und Gewerbestandort ausgestaltet wer-den. Das Bebauungsplankonzept sieht hierzu planerisch die Integration moderner Mobilitätsangebote als Teil der technischen Infrastruktur des Plangebiets vor. Gleichzeitig soll die Energieversorgung des Quartiers bilanziell zu 100 % aus regenerativen Quellen abgedeckt wer-den.
Das zukünftige Quartier soll 44 Gebäude mit ca. 450 Nutzungseinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern, eine Kita und verschiedenen gewerbliche Nutzungen mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 55.660 m² sowie einer Wohnfläche von ca. 47.346 m2 umfassen.
Es wird zunächst nur Los 1 (Studienleistungen) von insgesamt 3 angebotenen Losen beauftragt (stufenweise/abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem den Auftragnehmer bei Abschluss der Studienleistungen, Los 1, mit Los 2 (Durchführung der Fachplanungsleistungen, etc.) zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Abschluss der Fachplanungsleistungen, etc.), mit Los 3 (technische Vorbereitung und technische Begleitung eines Vergabeverfahren für die Gewinnung eines Wärmeversorgungsunternehmens (WVU) zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer optional mit Leistungen zur Sektorkopplung (Strom und Elektromobilität) zu beauftragen.
Diese Vergabe ist Teil einer Gesamtmaßnahme, weitere erforderliche Dienstleistungen zur Umsetzung des Gesamtprojektes werden gesondert ausgeschrieben.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Erfolgt keine Förderung, besteht keine Verpflichtung zum Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
16017-026 Bebauungsplan Kaserne Nord, Ingenieurleistung Planung Energierversorgung
Postanschrift: Kartäuserstraße 49
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79102
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).