Gebietsentwicklung "Schleifweg/Kaserne Nord" - Ingenieurleistung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung, etc. Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe Nr. 2023-017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Gebietsentwicklung "Schleifweg/Kaserne Nord" - Ingenieurleistung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung, etc.
Vergabe von Ingenieurleistungen/Projektsteuerungsleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung im Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“; Planung der als Ergebnis der Machbarkeitsstudie favorisierten Wärmeversorgungsvariante nach dem Förderprogramm des Bundes „Effiziente Wärmenetze (BEW)“, Modul 1; technische Betreuung des Vergabeverfahrens zur Gewinnung eines Wärmeversorgungsunternehmens; Fördermittelabruf.
Ettlingen
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Bebauungsplangebiets „Gebietsentwicklung Schleifweg/Kaserne Nord“ in Ettlingen auf ca. 6,87 ha Entwicklungsfläche. Das Plangebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ liegt am Ortseingang östlich der Karlsruher Straße, dem Areal der ehemaligen Rheinlandkaserne vorgelagert, am nördlichen Stadtrand von Ettlingen.
Das zukünftige Quartier soll als nachhaltiger Wohn- und Gewerbestandort ausgestaltet wer-den. Das Bebauungsplankonzept sieht hierzu planerisch die Integration moderner Mobilitätsangebote als Teil der technischen Infrastruktur des Plangebiets vor. Gleichzeitig soll die Energieversorgung des Quartiers bilanziell zu 100 % aus regenerativen Quellen abgedeckt wer-den.
Das zukünftige Quartier soll 44 Gebäude mit ca. 450 Nutzungseinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern, eine Kita und verschiedenen gewerbliche Nutzungen mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 55.660 m² sowie einer Wohnfläche von ca. 47.346 m2 umfassen.
s. II.2.11
Es sollen höchstens 5 Bewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bewerben sich mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die ihrerseits die vorgenannten Mindestvorgaben vollständig erfüllen, erfolgt eine Reduzierung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf 5 anhand der Eignungskriterien. Ausgewählt werden die Bewerber mit der höchsten erreichten Punktzahl nach Auswertung der Eigenerklärungen der Bieter zum Nachweis des Erfüllungsgrades der Eignungskriterien (Referenzen):
Für die Auswahl eines geeigneten Bewerbers/Bewerbergemeinschaft werden maximal 2 Be-wertungsgegenstände/Referenztypen bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Mindestanforderungen durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Referenz 1 – Bewilligter Fördergegenstand
• Nachweis von bewilligten Förderanträgen für Fördermodul 2 im BAFA-Förderprogramm Wärmenetzsysteme 4.0 mit kalter Nahwärme und/oder für sonstiges Förderprogramm im Bereich erneuerbarer Energien mit vergleichbarem mehrstufigem Aufbau (Machbarkeitsstudie/Planung Vorzugsvariante) zur Versorgung im Rahmen einer Netzinfrastruktur unter verantwortlicher Mitwirkung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
• Mindestforderung: 1 Projekte, max. 3 Projekte
• Zeitraum: 2017 bis 2022
• Erforderliche Angaben: Projektbeschreibung, Leistungen, Kontaktadresse von Auftraggeber, Förderkennzeichen der BAFA, etc. (soweit verfügbar), Leistungszeitraum
• Bewertung: Je Projekt 1 Punkt, maximal 3 Punkte
Referenz 2 – Abgeschlossene MBS + Planung Vorzugsvariante
• Nachweis einer oder mehrerer abgeschlossenen Machbarkeitsstudie(n) (Modul 1) im BAFA-Förderprogramm Wärmenetzsysteme 4.0 mit kalter Nachwärme und Grundwasserbrunnen und/oder sonstiger erneuerbarer Energiequelle(n) und/oder Nachweis einer abgeschlossenen Potentialanalyse/Machbarkeitsstudie in deren Rahmen technische und/oder organisatorische Treibhausgasminderungspotenziale analysiert werden mit darauf aufbauender technischer Planungsleistungen zur Bewertung von Umsetzungsvarianten bei Herausarbeitung und Ableitung einer Vorzugsvariante.
• Vorlage einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Vorzugsvariante
• Mindestforderung: 1 Projekt (nicht identisch mit Projekten in Referenz 1), maximal 3 Projekte
• Zeitraum: 2017 bis 2022
• Erforderliche Angaben: Projektbeschreibung, Leistungen, Kontaktadresse von Auftraggeber, Förderkennzeichen der BAFA, etc. (soweit verfügbar), Leistungszeitraum
• Bewertung: Je Projekt 1 Punkt, maximal 3 Punkte
Je Referenzprojekt ist eine aussagekräftige Zusammenfassung auf max. 3 DIN A4 Seiten zu erstellen. Darin sind eine kurze Beschreibung der Maßnahme und die vorstehend geforderten Angaben anzugeben. Wird ein Kriterium im Referenzblatt nicht abgebildet werden 0 Punkte vergeben.
Gesamt erreichbare Maximal-Punktzahl bezogen auf alle Referenzen: 6 Punkte.
Bewertung erfolgt durch Addition der Punkte. Höchstpunktzahl entscheidet.
Sofern mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl erreichen und mehr als 5 Bewerber vorliegen, entscheidet sich der Zugang zur Angebotsabgabe durch Los.
Es wird zunächst nur Los 1 (Studienleistungen) von insgesamt 3 angebotenen Losen beauftragt (stufenweise/abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem den Auftragnehmer bei Abschluss der Studienleistungen, Los 1, mit Los 2 (Durchführung der Fachplanungsleistungen, etc.) zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Abschluss der Fachplanungsleistungen, etc.), mit Los 3 (technische Vorbereitung und technische Begleitung eines Vergabeverfahren für die Gewinnung eines Wärmeversorgungsunternehmens (WVU) zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer optional mit Leistungen zur Sektorkopplung (Strom und Elektromobilität) zu beauftragen.
Diese Vergabe ist Teil einer Gesamtmaßnahme, weitere erforderliche Dienstleistungen zur Umsetzung des Gesamtprojektes werden gesondert ausgeschrieben.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Erfolgt keine Förderung, besteht keine Verpflichtung zum Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Bewerber Eintragungspflicht besteht).
- Nachweise zur Führung der Berufsbezeichnung, z.B. "Architekt" oder "Ingenieur" oder "Meister im Bereich der Wärmeversorgung" (z.B. Kopie Mitgliedschaft Architekten- bzw. Ingenieurkammer, Zulassungsurkunde o.ä., Eintrag in der Liste der Planverfasser bei der Architekten- bzw. Ingenieurkammer).
- Abgabe Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Interessenkonflikts gem. § 6 VgV
- Eigenerklärung zur Zusammenarbeit mit anderen in relevanter Weise für den Auftrag (gem. § 43 Abs. 2, § 47 Abs. 1 VgV) im Bedarfsfall
- Vorlage der Bereitschaft bei mehreren gemeinsam auftretenden Bewerbenden, im Fall des Zuschlags eine Rechtsform anzunehmen, die eine eindeutige fachliche und rechtliche Federführung des Gesamtprojektes bei einem der Bewerbenden sicherstellt (§ 43 Abs. 3, § 47 Abs. 3 VgV) im Anwendungsfall
- Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Bewerbenden / der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV, geforderter Mindestumsatz: Ø [Betrag gelöscht] Euro (netto), soweit das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens (Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr von [Betrag gelöscht] Euro (netto)
- Nachweis gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensereignis, min. 3 Mio. € je Schadensereignis für Sachschäden und mind. 2 Mio. für Vermögensschäden je Schadensereignis bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das 3-fache der jeweiligen Mindestdeckungssumme
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen
- Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- Eigenerklärung – EU-Sanktionen russische Unternehmen
- Darstellung von 3 abgeschlossenen oder laufenden Projekten für vergleichbare Leistungen und technisch vergleichbarer Projektstruktur im Bereich der Wärmeversorgung und/oder Energiespar- und/oder Energielieferung und/oder im Bereich des Energieliefer-Contractings innerhalb eines Zeitraums der letzten 10 Jahre, vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zur Sicherstellung ausreichenden Wettbewerbs. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Aus der Eigenerklärung muss der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und eine Projektbeschrei-bung mit Angabe der Versorgungsstellen ersichtlich sein. Darstellung der Referenz auf jeweils maximal 3 DIN A 4 Seiten. Mindestanforderung an die Referenz: Versorgung von mindestens 10 Gebäuden unterschiedlicher Eigentümer über ein Wärmenetz
- Verbindliche namentliche Benennung der vorgesehenen Projektleitung und seiner/ihrer Vertretung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Die Bewerber werden aufgefordert mit der Abgabe des Honorarangebotes diese Erklärung zum Vertragsangebot zu machen.
- Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals, abgeschlossenes Studium im Bereich der Energiewirtschaft, Versorgungstechnik, des Maschinenbaus oder sonstiges Ingenieurstudium bzw. abgeschlossene Meisterausbildung im Bereich Wärmeversorgungstechnik, vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 6. VgV.
Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung nach dem LTMG Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Übermittlung der elektronischen Teilnahmeanträge und Angebote ist ausschließlich der dafür auf der Vergabeplattform Subreport ELViS vorgesehene Bereich zu verwenden. Die Übermittlung per E-Mail, per Post oder über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport ELViS ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots aus dem weiteren Verfahren.
Eine Unterschrift auf den oder Signatur der einzureichenden Unterlagen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Es muss erkennbar sein, von wem dar Teilnahmeantrag unterzeichnet worden ist.
Jeder Bieter soll im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten für dieses Verfahren benennen.
Der Teilnahmeantrag und das später einzureichende Angebot sind inklusive aller Anlagen gemäß den vorgegebenen Bezeichnungen in diesen Bewerbungsbedingungen einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und das später einzureichende Angebot sind in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen; ausgenommen sind fremdsprachige feststehende Fachbegriffe. Für Bestätigungen Dritter (z.B. Behörden), die in einer fremden Sprache eingereicht werden, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/Übersetzer angefertigte Übersetzung beizufügen (Kopie ausreichend).
Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die an der Vergabe interessierten Unternehmen können sich unter https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html als Bewerber kostenfrei registrieren. Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen des Auftraggebers zum Verfahren und den Verfahrensunterlagen werden ausschließlich über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Um am Verfahren teilnehmen zu können (und z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Teilnahmeanträge und Angebote abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen zu informieren.
Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahme-/Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall werden wir Sie unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informieren.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Bewerber zur Angebotseinreichung erfolgt anhand der vorgegebenen und eingereichten Nachweise und Erklärungen (Antrag auf Teilnahme- und Bewerbungs-/Auswahlverfahren über Referenzen). Werden sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht, wird der Bewerber als geeignet betrachtet, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe (z.B. nach §§ 123, 124 GWB) dem Entgegenstehen. Erfüllt ein Bewerber hingegen nicht die Mindestvorgaben an die Eignung, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Im Übrigen müssen Bewerber, die die geforderten Erklärungen nicht oder nicht in der geforderten Form vorlegen, ggf. nach Nachforderung im Rahmen des rechtlich Zulässigen entsprechend § 56 VgV, mit einem Aus-schluss vom weiteren Verfahren rechnen.
Die Nachforderung entsprechender Belege zu den jeweiligen Eigenerklärungen innerhalb einer Frist von maximal 10 Kalendertagen bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).