ECCAIRS2-Lösungen Referenznummer der Bekanntmachung: EASA.2023.HVP.04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 3
Ort: Cologne
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.easa.europa.eu/the-agency
Abschnitt II: Gegenstand
ECCAIRS2-Lösungen
Wartung, Betrieb und Entwicklung des webbasierten IT-Systems ECCAIRS2 (Occurrence Reporting System).
Der Hauptort der Lieferung/Ausführung ist der Sitz des Auftragnehmers innerhalb der EU.
Dieser Auftrag umfasst drei Haupttätigkeitsbereiche: (i) Entwicklung (laufende Erstellung und Verbesserung), (ii) Wartung und operativer Support (zur Gewährleistung einer reibungslosen und effizienten Ausführung des Systems) und (iii) Schulung der Nutzer (Bereitstellung und Anleitung), alle im Zusammenhang mit den verschiedenen Portalen, die die ECCAIRS 2-Lösung ausmachen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ECCAIRS2-Lösungen
Ort: Bilbao
NUTS-Code: ES213 Bizkaia
Postleitzahl: 48003
Land: Spanien
Ort: A Coruña
NUTS-Code: ES111 A Coruña
Land: Spanien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ECCAIRS2-Lösungen
Ort: Koerich, Windhof
NUTS-Code: LU Luxembourg
Postleitzahl: 8399
Land: Luxemburg
Ort: Madrid
NUTS-Code: ES3 Comunidad de Madrid
Land: Spanien
Ort: Gerekas
NUTS-Code: EL3 Αττική / Attiki
Land: Griechenland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxembourg
Postleitzahl: L-2925
Land: Luxemburg
E-Mail:
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 4303-2100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
Innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung können bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle Rechtsmittel eingelegt werden. Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1) angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Aussetzung der Frist noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.