ECCAIRS2-Lösungen Referenznummer der Bekanntmachung: EASA.2023.HVP.04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cologne
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.easa.europa.eu/the-agency
Abschnitt II: Gegenstand
ECCAIRS2-Lösungen
Wartung, Betrieb und Entwicklung des webbasierten IT-Systems ECCAIRS2 (Occurrence Reporting System).
Der Hauptort der Lieferung/Ausführung ist der Sitz des Auftragnehmers innerhalb der EU.
Dieser Vertrag deckt drei Haupttätigkeitsbereiche ab:
(i) Entwicklung (laufende Erstellung und Verbesserung);
(ii) Wartung und betriebliche Unterstützung (um einen reibungslosen und effizienten Betrieb des Systems zu gewährleisten); und
(iii) Benutzerschulung (Bereitstellung von Anweisungen und Anleitungen), alles im Zusammenhang mit den verschiedenen Portalen, aus denen die ECCAIRS2-Lösung besteht.
Der Rahmenvertrag kann bis zu dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, so dass er eine Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren zu denselben Bedingungen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Innerhalb der EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Virtuell.
Siehe Abschnitt 3.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luxembourg
Postleitzahl: L-2925
Land: Luxemburg
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +352 4303-1
Fax: +3[gelöscht]
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
Innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung können bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle Rechtsmittel eingelegt werden. Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1) angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Aussetzung der Frist noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.