Planungsleistungen Gebäude Stadtverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 731_SVS23/01.001.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 29 - 31
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Janzen
E-Mail:
Telefon: +49 7622396-169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Gebäude Stadtverwaltung
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen (LPH 1 - 9) zur Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Stadt Schopfheim Hauptstraße 29 - 31 79650 Schopfheim Gebäude der Stadtverwaltung in der Hauptstraße 23, 79650 Schopfheim
Ausgeschrieben werden sämtliche Grundleistungen der Objektplanung (LPH 1 - 9) zur Sanierung der Gebäudehülle eines denkmalgeschützten Gebäudes der Stadtverwaltung, Hauptstraße 23, 79650 Schopfheim (Dach und Fassade ohne Fensteraustausch).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung Gebäude Stadtverwaltung
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2.) Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3.) Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4.) Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5.) Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
6.) Die Baumaßnahmen werden durch ein Förderprogramm unterstützt. Daher sind die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Danach sind u.a. die EnEV in der jeweils gültigen Fassung, die Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge (MröÄ) und das LTMG einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDEYRDZ
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.