Planungsleistungen Gebäude Stadtverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 731_SVS23/01.001.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Gebäude Stadtverwaltung
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen (LPH 1 - 9) zur Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Stadt Schopfheim Hauptstraße 29 - 31 79650 Schopfheim Gebäude der Stadtverwaltung in der Hauptstraße 23, 79650 Schopfheim
Ausgeschrieben werden sämtliche Grundleistungen der Objektplanung (LPH 1 - 9) zur Sanierung der Gebäudehülle eines denkmalgeschützten Gebäudes der Stadtverwaltung, Hauptstraße 23, 79650 Schopfheim (Dach und Fassade ohne Fensteraustausch).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 Abs. 1 GWB.
2.) Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
3.) Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
4.) Nachweis über den Abschluss als Architekt oder Dipl.-Bauingenieur oder ein vergleichbarer Abschluss und eine Bauvorlageberechtigung nach § 43 LBO Baden-Württemberg.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Bei juristischen Personen: Für die Durchführung der Aufgabe kann ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
Bei Bietergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied erfüllt diese Anforderung.
Als Nachweis ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
1.) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
2.) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
3.) Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung/Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt).
4) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung der Formularsammlung gemäß Formularsammlung (Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2020 bis 2022) gesamt: [Betrag gelöscht] EUR). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
5.) Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
1. Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2003 - Mai 2023 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Leistungen, wenn:
a) es sich um Sanierungen oder Restaurierungen von denkmalgeschützten Gebäuden, insbesondere mit historischen Fassaden vom 18. bis frühem 20.Jhdt. (bis 1930) handelt.
b) die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 erbracht wurden.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung): Fotos und Textbeschreibung im A4 oder A3 Format, Angaben zum Ausfüh-rungszeitraum, -kosten und erbrachten Leistungsumfang, Angaben zur Referenzperson mit Angabe von E-Mailadresse und Telefonnummer).
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht werden.
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
2.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bieter für die Ausführung der Leistung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
3.) Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Schopfheim
Elektronische Angebotsöffnung nach Vier-Augen-Login,
Keine öffentliche Submission.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2.) Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3.) Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4.) Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5.) Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
6.) Die Baumaßnahmen werden durch ein Förderprogramm unterstützt. Daher sind die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Danach sind u.a. die EnEV in der jeweils gültigen Fassung, die Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge (MröÄ) und das LTMG einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDEYDGQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.