2023_D001 Referenznummer der Bekanntmachung: HfM Vergabe Bewachungs-DL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neustadt 22
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hfm-detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023_D001
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für den Schutz von Immobilien und Objekten der Hochschule für Musik Detmold. Der Auftrag erstreckt sich im Wesentlichen auf die Herstellung und Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie die Erkennung und Abwendung von Gefahren und Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen einschließlich dem Außengelände. Des Weiteren soll eine Sicherheitsbetreuung während der Konzerte mit einem Einlass- und Garderobendienst stattfinden. Einzelheiten sind der Beschreibung der Beschaffung unter II.2.4) und vor allem der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Campus der Hochschule für Musik Detmold Neustadt 22 32756 Detmold - Institute, Papenbergweg 17a (Sängerhaus, Bläserhaus, Streicherhaus, Pädagogikhaus)
- Neustadt 22 (Schlagzeughaus, ETI, Konzerthaus, Asta-Pavillon, Palais)
- Gartenstraße 20
- Kita, Gartenstraße 22
- Neustadt 20 (nur EG beidseitig)
- Verwaltung Haupt- und Nebengebäude, Willi-Hofmann-Straße 5
- Forum, Hornsche-Straße 39
- Hornsche-Straße 44
1. Neben der Kernaufgabe der Herstellung und Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie die Erkennung und Abwendung von Gefahren und Schäden an den genannten Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen einschließlich deren Außengelände erstreckt sich der zu vergebende Auftrag auf die Sicherheitsbetreuung während der Konzerte mit einem Einlass- und Garderobendienst.
Nach Bedarf können weitere Aufgaben angefordert werden, die sich aus sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Erfordernissen eines Konzert-, Forschungs- und Lehrbetriebs sowie nach Vorgaben der Verwaltung ergeben.
2. Dabei wird ausschließlich Personal des beauftragten Sicherheitsunternehmens eingesetzt. Der Einsatz von Subunternehmen ist nicht gestattet. Diese Vorgabe ist als Ausführungsbedingung (§ 128 Abs. 2 GWB) Teil des Vertragsverhältnisses. Es wird vom Bieter erwartet, dass das vorhandene, bereits eingearbeitete und mit den Ortsverhältnissen sowie den Anforderungen vertraute Personal des bisher tätigen Sicherheitsunternehmens übernommen wird, soweit das Personal einverstanden ist.
3. Die Dienste und Dienstzeiten sind folgende:
- Dienst in einem Semester
- Dienst in der vorlesungsfreien Zeit
- Konzert- und Garderobendienst
- Einlasskontrolle und Sicherheitsdienst Konzerthaus, Kuppelsaal, Palais
- generrell tägliche Kontrollfahrten während kompletter Schließung der Hochschule
- Dienst in der vorlesungsfreien Zeit (Weihnachten-Silvester)
4. Die den ausgewählten Bietern übermittelte Leistungsbeschreibung erläutert Anforderungen an die Qualifikation und das Verhalten sowie Erscheinungsbild des eingesetzten Personals.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Bewachungsdienstleistungen
Postanschrift: Allee 12
Ort: Hövelhof
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Abgabe der Angebote wird keine Entschädigung gezahlt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0W6TBM
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://bmrs.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.