2023_D001 Referenznummer der Bekanntmachung: HfM Vergabe Bewachungs-DL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hfm-detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023_D001
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für den Schutz von Immobilien und Objekten der Hochschule für Musik Detmold. Der Auftrag erstreckt sich im Wesentlichen auf die Herstellung und Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie die Erkennung und Abwendung von Gefahren und Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen einschließlich dem Außengelände. Des Weiteren soll eine Sicherheitsbetreuung während der Konzerte mit einem Einlass- und Garderobendienst stattfinden. Einzelheiten sind der Beschreibung der Beschaffung unter II.2.4) und vor allem der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Campus der Hochschule für Musik Detmold Neustadt 22 32756 Detmold - Institute, Papenbergweg 17a (Sängerhaus, Bläserhaus, Streicherhaus, Pädagogikhaus)
- Neustadt 22 (Schlagzeughaus, ETI, Konzerthaus, Asta-Pavillon, Palais)
- Gartenstraße 20
- Kita, Gartenstraße 22
- Neustadt 20 (nur EG beidseitig)
- Verwaltung Haupt- und Nebengebäude, Willi-Hofmann-Straße 5
- Forum, Hornsche-Straße 39
- Hornsche-Straße 44
1. Neben der Kernaufgabe der Herstellung und Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie die Erkennung und Abwendung von Gefahren und Schäden an den genannten Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen einschließlich deren Außengelände erstreckt sich der zu vergebende Auftrag auf die Sicherheitsbetreuung während der Konzerte mit einem Einlass- und Garderobendienst. Die Leistungsbeschreibung (Anlage XX) erläutert Anforderungen an einzelne Aufgabenbereiche (beispielsweise den Empfangsdienst Palais sowie den Konzert- und Garderobendienst).
Nach Bedarf können weitere Aufgaben angefordert werden, die sich aus sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Erfordernissen eines Konzert-, Forschungs- und Lehrbetriebs sowie nach Vorgaben der Verwaltung ergeben.
2. Dabei wird ausschließlich Personal des beauftragten Sicherheitsunternehmens eingesetzt. Der Einsatz von Subunternehmen ist nicht gestattet. Diese Vorgabe ist als Ausführungsbedingung (§ 128 Abs. 2 GWB) Teil des Vertragsverhältnisses. Es wird vom Bieter erwartet, dass das vorhandene, bereits eingearbeitete und mit den Ortsverhältnissen sowie den Anforderungen vertraute Personal des bisher tätigen Sicherheitsunternehmens übernommen wird, soweit das Personal einverstanden ist.
3. Die Dienste und Dienstzeiten sind folgende:
- Dienst in einem Semester
- Dienst in der vorlesungsfreien Zeit
- Konzert- und Garderobendienst
- Einlasskontrolle und Sicherheitsdienst Konzerthaus, Kuppelsaal, Palais
- generrell tägliche Kontrollfahrten während kompletter Schließung der Hochschule
- Dienst in der vorlesungsfreien Zeit (Weihnachten-Silvester)
4. Die Leistungsbeschreibung (Anlage XX) erläutert Anforderungen an die Qualifikation und das Verhalten sowie Erscheinungsbild des eingesetzten Personals.
Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag beinhaltet die zweimalige Option des Auftraggeber, den Vertrag um jeweils 24 Monate zu verlängern. Die sich im Falle der Ausübung beider Optionsrechte ergebende maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 72 Monate.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt.
3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von Angeboten eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen (siehe zu weiteren Einzelheiten Ziffer 11.4 der Verfahrenshinweise - Anlage A1). Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit den eingereichten Referenzen die erfolgreiche Erbringung von quantitativ und qualitativ vergleichbaren Aufgabenstellungen nachweisen kann. Dabei spielt auch die Reaktionszeit in Notfällen oder anderen unerwarteten Einsatzbedarfen eine Rolle, die nicht größer als 45 Minuten sein darf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck 1 im Formular Teilnahmeantrag - Anlage A1) oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann -: Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB
2. Mit dem Teilnahmeantrag: Nachweis der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO, durch Kopie des Auszugs aus dem Register, oder - insbesondere für Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten - durch eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes
3. Mit dem Teilnahmeantrag: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, durch Vorlage einer Kopie der Eintragung, oder - insbesondere für Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten - einen vergleichbaren Nachweis, der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein darf
1. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz, aufgeteilt jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) (Vordruck 2 im Formular Teilnahmeantrag - Anlage A1)
2. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, aufgeteilt jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) (Vordruck 2 im Formular Teilnahmeantrag - Anlage A1); als vergleichbar angesehen werden [ergänzen]
3. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer (spätestens zum Leistungsbeginn) über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügt: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Die Bestätigung des Versicherers muss sich auf das Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes spätestens zum Leistungsbeginn beziehen. Binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung hat der beauftragte Bieter einen Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes zu führen.
Beruft sich ein Bieter für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Anlage A4 - Formular 533 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
1. Mit dem Teilnahmeantrag: Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Angebotsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) fest angestellten Beschäftigten in der Sicherheits- und Bewachungssparte, aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Personen mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, sonstige Sicherheitsmitarbeiter, Auszubildende, kaufm. Angestellte, sonstige Angestellte) (Vordruck 3 im Formular Teilnahmeantrag - Anlage A1);
2. Mit dem Teilnahmeantrag: Darstellung von mindestens einer und höchstens fünf Referenzen (Vordruck 4 im Formular Teilnahmeantrag - Anlage A1) für seit Beginn des Jahres Januar 2018 erbrachte vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen, mit Angabe insbesondere
aa) des Namens des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz
bb) des Dienstausübungsstandorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
cc) des Zeitraums der Leistungserbringung
dd) der Kurzbeschreibung der Referenzleistung
3. Mit dem Teilnahmeantrag: Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig). Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.
Beruft sich ein Bieter für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Anlage A4 - Formular 533 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Zu (1) Der Bieter / eine Bietergemeinschaft muss bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 50 Beschäftigte verfügen. Jede/r einzelne Beschäftigte muss mindestens eine der nachfolgenden Qualifikationen aufweisen: Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicher-heitskraft, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO (oder gleichwertiger Abschluss) (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise hierzu zu verlangen. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass die Mitglieder zusammen über die genannte Anzahl an Beschäftigten mit der genannten Qualifikation verfügen.
Zu (2) Der Bieter muss über mindestens eine Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen im genannten Zeitraum verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Dienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Dienstleistungen seit / für mindestens 12 Monate(n) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und dass es sich bei dem Objekt um eine öffentliche oder private Hochschule oder ein anderes Gebäude handelt, das von öffentlichen Aufgabenträgern genutzt wird. Zudem sind Angaben über die in den Referenzaufträgen vertraglich zugesicherten Reaktionszeiten im Falle eine Notrufs oder anderen unerwarteten Leistungsbedarfs aufzunehmen.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die notwendige Referenz verfügt.
Der Auftragnehmer muss eine Reaktionszeit im Falle eines Notrufs oder eines anderen unerwarteten Leistungsbedarfs von höchstens 45 Minuten zusichern können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Abgabe der Angebote wird keine Entschädigung gezahlt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0W6UHA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bmrs.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.