Bundesstadt Bonn - Ersatzneubau Brücken "Auf dem Grendt" Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-1384
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228772600
Fax: +49 228779619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn - Ersatzneubau Brücken "Auf dem Grendt"
a) für den Ersatzneubau der Brücken 'Auf dem Grendt', Bonn-Beuel:
Ingenieurleistungen - Objektplanung: Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI,
Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung)
sowie Ingenieurleistungen - Tragwerksplanung: gem. § 51 HOAI
Grundleistungen der Lph. 2-6 (stufenweise Beauftragung)
sowie Ingenieurleistungen-Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
Grundleistungen der LPH 1-9 (stufenweise Beauftragung)
Zunächst wird die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Besondere Leistungen hierzu siehe Vergabeunterlagen
b) für den vorherigen Rückbau der beiden Bestandsbrücken 'Auf dem Grendt', Bonn-Beuel:
Ingenieurleistungen-Objektplanung: Ingenieurbauwerke in Anlehnung an § 43 HOAI, Grundleistungen der Lph 1-3 und 6-8 sowie Ingenieurleistungen-Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI, Grundleistungen der Lph 1-3 und 6
Brücken "Auf dem Grendt" Auf dem Grendt 53227 Bonn
Ingenieurleistungen- Objekt- und Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 für einen Ersatzneubau sowie Ingenieurleistungen für den vorherigen Rückbau der beiden Straßenbrücken 'Auf dem Grendt' über die DB- Gleise sowie die Stadtbahngleise. Die beiden Bestandsbrücken sollen durch ein durchgehendes Brückenbauwerk ersetzt werden.
Bei den Brücken 'Auf dem Grendt' handelt es sich um die Querung einer innergemeindlichen Sammelstraße mit der DB Rheinstrecke Köln-Frankfurt einerseits und den Stadtbahnlinien 62 und 65 (SWB/SSB) andererseits. Im Bestand befinden sich hier zwei in einem Abstand von ca. 17 m direkt aufeinander folgende Straßenbrücken:
1.) Eine Gewölbebogenbrücke aus dem Baujahr 1912 mit einer Länge von ca. 11 m und einer Breite von ca. 8,1 m überspannt die SWB/SSB-Gleise der Stadtbahnlinien 62 und 65. Das Gewölbe des Bauwerks besteht aus Beton bzw. Stahlbeton, die Widerlager und Flügelwände aus Massenbeton.
2.) Die rechtsrheinische DB-Strecke Köln-Frankfurt (Strecke Nr. 2324 sowie Neubaustrecke Nr. 2695) wird von einer Straßenbrücke aus dem Jahr 1954 überspannt. Der Brückenüberbau bestehend aus einer Stahlverbundkonstruktion mit Abmessungen von ca. 35,8 m Länge und ca. 9 m Breite, weist ein 1-Feld-System mit als Überzügen ausgebildeten Hauptträgern aus Stahl auf. Die Widerlager sind als Schwergewichtsstützwände aus Massenbeton hergestellt. (Siehe Bestandsunterlagen)
Die Anforderungen des S-Bahnausbaus (S13) der DB auf der dortigen Strecke sowie die Bewertungen der Bestandsbauwerke aus den Brückenprüfungen der Jahre 2021 bzw. 2015 erfordern möglichst zeitnah und zeitlich parallel zu den Arbeiten zum S13-Projekt die beiden Bestandsbrücken zu ersetzen.
Bisherige Planungsüberlegungen sehen vor:
1.Die beiden Bestandsbrücken durch ein durchgehendes Brückenbauwerk zu ersetzen.
2.Die Ausbauquerschnitte der Bestandsbrücken zu verbreitern. Für den Brückenneubau ist ein Ausbauquerschnitt von ca. 17.7m vorgesehen.
3.Die Höhentrassierung der Straße Auf dem Grendt und der daran anschließenden Straßen nach Erfordernissen anzupassen. Auflagen der DB erfordern eine Anhebung der aktuellen Trassierungshöhen der Straße 'Auf dem Grendt'. Folglich sind die beidseits der Brücke anschließenden Verkehrsflächen sowohl in Ihrer Höhenlage als auch in Bezug auf den beschlossenen Ausbauquerschnitt der Brücke anzupassen. Notwendige Trag- bzw. Stützbauwerke dieser erweiterten Verkehrsflächenbereiche sind ebenfalls Bestandteil des Planungsauftrags.
4.In Abhängigkeit von möglichen statischen und/oder bauablauftechnischen Randbedingungen ist die Topographie zwischen den beiden Bestandsbrücken entsprechend anzupassen.
Die Ausführung der Baumaßnahme soll unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs DB und Stadtbahn erfolgen. Hierzu sind Sperrpausen im Rahmen der notwendig einzuhaltenden Fristen zu stellen und die Bauabläufe mit der DB und den SWB zu koordinieren.
Es ist beabsichtigt für den Rückbau beider Bestandsbrücken die Planungsleistungen:
a) Objektplanung Rückbau für Ingenieurbauwerke in Anlehnung an §§41ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage 12, Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6, 7, 8
sowie
b) Tragwerksplanung Rückbau in Anlehnung an §§ 49 ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage 14, Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 zu vergeben.
Weiterhin ist beabsichtigt folgende Planungsleistungen für den Ersatzneubau vereinendes Brückenbauwerk 'Auf dem Grendt' zu vergeben:
a) Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9; zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
b) Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 6;
zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
c) für die Anrampungsbereiche und einmündenden Straßen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9;
zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
Die genannten Leistungen können durch ein Büro oder durch eine Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Für den Brückenneubau ist eine stufenweise Beauftragung der Leistung vorgesehen. Zunächst ist als Stufe I die Beauftragung der Objekt- und Tragwerksplanung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Die Stufe II der Beauftragung wird die LPh 3, 4 und 5 für Objekt- und Tragwerksplanung beinhalten, die Stufe III die LPh 6 und 7 der Objektplanung sowie die LPh 6 der Tragwerksplanung des Brückenneubaus umfassen. Die Stufe IV wird die LPh 8 und 9 enthalten.
Durch die Beauftragung einer Stufe besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. des Gesamtauftrags.
Weitere verbindliche Vorgaben und Randbedingungen sind unter folgenden Anhängen zu finden:
"Auf dem Grendt - Aufgaben_Termine_Zuschlagskriterien";
"Erläuterungsbericht Ersatzneubau Brücken Auf dem Grendt.pdf";
"F.06-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Ingenieurbauwerke-und-Verkehrsanlagen_Muster.docx";
"F.07-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Tragwerksplanung_Muster.docx";
"Formblatt Honorarermittlung.pdf";
"Preisliste Rückbau DB Brücke Auf dem Grendt.pdf";
"Preisliste Rückbau SWB_SSB Brücke Auf dem Grendt.pdf";
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kantstraße 5
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36435428-0
Fax: +49 36435428-99
Internet-Adresse: https://www.igs-ib.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY1C87RKXC
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de