Rahmenvertrag Drucker und Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 249-23-EK2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Drucker und Multifunktionsgeräte
Mietvertrag für Drucker und Multifunktionsgeräte, verbindlich für 48 Monate mit Verlängerungsoption um weitere 48 Monate inkl. Klickkosten und Schulungsleistungen.
Mietvertrag für Drucker und Multifunktionsgeräte, verbindlich für 48 Monate mit Verlängerungsoption um weitere 48 Monate inkl. Klickkosten und Schulungsleistungen.
Verlängerungsoption um weitere 48 Monate inkl. Klickkosten und Schulungsleistungen.
Optionale Mengen und Leistungsbestandteile gemäß Anforderungskatalog & Preisblatt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter weist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) nach. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Des Weiteren ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber/Bieter / Die Bieter/Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich mit dieser Erklärung, im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung folgende Versicherungen abzuschließen:
• Personen-, Sach- und Vermögensschaden (Betriebshaftpflicht) mit Deckungssumme von mindestens EUR 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden und EUR 1 Mio. pauschal für Vermögensschäden.
Nachzuweisen ist dies durch die Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Im Falle der Bietergemeinschaft ist der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Alternativ: Der Bewerber/Bieter/ Die Bewerber/Bietergemeinschaft verpflichtet sich mit dieser Erklärung, im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung folgende Versicherungen abzuschließen:
• Personen-, Sach- und Vermögensschaden (Betriebshaftpflicht) mit Deckungssumme von mindestens EUR 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden und EUR 1 Mio. pauschal für Vermögensschäden.
Nachzuweisen ist dies durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung seiner Versicherung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung der Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform, damit Sie unmittelbar über Änderungen oder Antworten zu eingehenden Bieterfragen informiert werden können.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de