Managementsoftware für Arbeits-, Umweltschutz, Nachhaltigkeitsmanagement und Auditwesen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22036013297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managementsoftware für Arbeits-, Umweltschutz, Nachhaltigkeitsmanagement und Auditwesen
Managementsoftware für Arbeits-, Umweltschutz, Nachhaltigkeitsmanagement und Auditwesen
Linder Höhe, 51147 Köln
Die Einführung und Nutzung einer Software für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
und die aktive Unterstützung des Arbeitsschutz-, Umweltschutz-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmanagements.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Managementsoftware für Arbeits-, Umweltschutz, Nachhaltigkeitsmanagement und Auditwesen
Postanschrift: Gürtelstraße 30
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe des Auftragswerts nicht verpflichtet. Die vorgenommene Eintragung gibt den Auftragswert nicht wieder. Sie beruht ausschließlich auf technischen Gründen, weil die verwendeten elektronischen Systeme Auftragsbekanntmachungen nicht verarbeiten, wenn die Felder II.1.7.) und V.2.4) nicht ausgefüllt werden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.