Vorbereitende Untersuchungen "Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße" und "Rheydt Zentrum" Referenznummer der Bekanntmachung: 61-2023-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.moenchengaldbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitende Untersuchungen "Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße" und "Rheydt Zentrum"
Die Stadt Mönchengladbach beabsichtigt vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für die Sanierungsverdachtsgebiete "Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße" und "Rheydt Zentrum" durchzuführen. Die Bearbeitung soll an externe Fachbüros vergeben werden und in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Planung erfolgen.
Am 15.02.2023 hat der Rat der Stadt Mönchengladbach beschlossen vorbereitende Untersuchungen in den Sanierungsverdachtsgebieten einzuleiten (BV 1839/X und BV 1840/X). Die vorbereitenden Untersuchungen bilden die Beurteilungsgrundlage, um vor dem Hintergrund der vorhandenen strukturellen, städtebaulichen und sozialen Situation der Gebiete über die Notwendigkeit sowie die Art und den Umfang von Sanierungsverfahren für die Sanierungsverdachtsgebiete "Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße" und "Rheydt Zentrum" eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Die Vergabe der vorbereitenden Untersuchungen erfolgt in zwei Losen: Los 1 - "Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße" und Los 2 - "Rheydt Zentrum".
Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße
Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße 41061 Mönchengladbach
Die vorbereitenden Untersuchungen sollen eine Beurteilungsgrundlage bilden um zu prüfen, ob in den Untersuchungsgebieten städtebauliche Missstände gemäß § 136 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB vorliegen, die die Anwendung des Sanierungsrechts rechtfertigen. Dazu sind alle entscheidungsrelevanten Erkenntnisse zusammen zu stellen, die zur Klärung der Anwendungsvoraussetzungen der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.
Kern der vorbereitenden Untersuchungen ist die fundierte Analyse möglicher städtebaulicher Missstände gem. § 136 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB sowie der Stärken und Schwächen des Untersuchungsgebietes.
Daraus abzuleiten sind allgemeine Sanierungsziele, ein städtebaulicher Rahmenplan sowie ein Sanierungsrahmenplan (Maßnahmenplan) und die realistische Einschätzung geeigneter Instrumente des Sanierungsrechts, sowie die Beurteilung der zügigen Durchführbarkeit der Maßnahmen. Die im Untersuchungsgebiet lebenden und arbeitenden Menschen (Immobilien-eigentümer*innen, Gewerbetreibende, Mieter*innen sowie sonstige Sanierungsbetroffene) sind frühzeitig in den Arbeitsprozess einzubinden und ihre Interessen aufzugreifen.
In den vorbereitenden Untersuchungen sind mögliche nachteilige Auswirkungen der Sanie-rung auf die ansässige Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu erfassen. Es ist zu prüfen, ob zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen ein Sozialplan nach § 180 BauGB erforderlich ist bzw. sind entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.
Die zu erstellenden Konzepte und Pläne sind mit bestehenden gesamtstädtischen bzw. teilräumlichen Konzepten abzustimmen.
Städtebauförderung 2023
Rheydt Zentrum
Rheydt Zentrum 41236 Mönchengladbach
Die vorbereitenden Untersuchungen sollen eine Beurteilungsgrundlage bilden um zu prüfen, ob in den Untersuchungsgebieten städtebauliche Missstände gemäß § 136 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB vorliegen, die die Anwendung des Sanierungsrechts rechtfertigen. Dazu sind alle entscheidungsrelevanten Erkenntnisse zusammen zu stellen, die zur Klärung der Anwendungsvoraussetzungen der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.
Kern der vorbereitenden Untersuchungen ist die fundierte Analyse möglicher städtebaulicher Missstände gem. § 136 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB sowie der Stärken und Schwächen des Untersuchungsgebietes.
Daraus abzuleiten sind allgemeine Sanierungsziele, ein städtebaulicher Rahmenplan sowie ein Sanierungsrahmenplan (Maßnahmenplan) und die realistische Einschätzung geeigneter Instrumente des Sanierungsrechts, sowie die Beurteilung der zügigen Durchführbarkeit der Maßnahmen. Die im Untersuchungsgebiet lebenden und arbeitenden Menschen (Immobilieneigentümer*innen, Gewerbetreibende, Mieter*innen sowie sonstige Sanierungsbetroffene) sind frühzeitig in den Arbeitsprozess einzubinden und ihre Interessen aufzugreifen.
In den vorbereitenden Untersuchungen sind mögliche nachteilige Auswirkungen der Sanierung auf die ansässige Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu erfassen. Es ist zu prüfen, ob zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen ein Sozialplan nach § 180 BauGB erforderlich ist bzw. sind entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.
Die zu erstellenden Konzepte und Pläne sind mit bestehenden gesamtstädtischen bzw. teilräumlichen Konzepten abzustimmen. Eine Übersicht vorliegender Materialien befindet sich im Anhang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Große Beckstr. 25
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Große Beckstr. 25
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0D9F0
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland