Projektsteuerungsleistungen Neubau Feuerwehr Kernstadt, Stadt Rastatt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekturbüro Thomas Thiele, Engesserstraße 4a, 79108 Freiburg / Verfahrensbetreuung
E-Mail:
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Neubau Feuerwehr Kernstadt, Stadt Rastatt
Anlass für das Vergabeverfahren für die Projektsteuerungsleistungen ist der geplante Neubau einer Feuerwache für die Kernstadt von Rastatt an der Zaystraße in Rastatt. Der Neubau der Feuerwache umfasst insgesamt 25 Fahrzeughallen mit dem dazugehörigen Raumprogramm für den Einsatzbereich, lager- und Werkstätten sowie den verwaltungs- und Aufenthaltsbereich. Die Brutto-Grundfläche (BGF) des notwendigen Gebäudes umfasst gemäß der Machbarkeitsstudie eine Fläche von insg. ca. 6.500 m². Für die Projektsteuerungsleistungen kann von vorläufigen anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 21 Mio. EUR netto ausgegangen werden.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Leistungen der Projektsteuerung nach AHO gemäß nachfolgender
Aufgliederung:
Handlungsbereiche (HB)
HB A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
HB B Qualitäten und Quantitäten
HB C Kosten und Finanzierung
HB D Termine, Kapazitäten und Logistik
HB E Verträge und Versicherungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen Neubau Feuerwehr Kernstadt, Stadt Rastatt
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.