Projektsteuerungsleistungen Neubau Feuerwehr Kernstadt, Stadt Rastatt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rastatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Neubau Feuerwehr Kernstadt, Stadt Rastatt
Anlass für das Vergabeverfahren für die Projektsteuerungsleistungen ist der geplante Neubau einer Feuerwache für die Kernstadt von Rastatt an der Zaystraße in Rastatt. Der Neubau der Feuerwache umfasst insgesamt 25 Fahrzeughallen mit dem dazugehörigen Raumprogramm für den Einsatzbereich, lager- und Werkstätten sowie den verwaltungs- und Aufenthaltsbereich.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) des notwendigen Gebäudes umfasst gemäß der Machbarkeitsstudie eine Fläche von insg. ca. 6.500 m².
Für die Projektsteuerungsleistungen kann von vorläufigen anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 21 Mio. EUR netto ausgegangen werden.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Leistungen der Projektsteuerung nach AHO gemäß nachfolgender Aufgliederung:
Handlungsbereiche (HB)
HB A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
HB B Qualitäten und Quantitäten
HB C Kosten und Finanzierung
HB D Termine, Kapazitäten und Logistik
HB E Verträge und Versicherungen
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesonde-re ihrer Eignung und Kompetenz für die Planungsaufgabe, werden eindeutige und nichtdiskriminierende Krite-rien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transpa-renz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer den Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform Subreport ELVIS eingereicht hat. Unterlagen zum Teilnahmeantrag, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Referenzprojekten, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (abstei-gende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter der Aufsicht einer vom Auftraggeber unabhängigen Person.
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Referenzprojekten, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Übersicht der Auswahlkriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Technische Leistungsfähigkeit
3. Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der Leistungen: < 0,5 Mio.: 1 Punkt; > 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte; > 1,0 Mio.: 5 Punkte
In den Bereichen "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische Leistungsfähigkeit" beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl zusammen 10 Punkte.
Technische Leistungsfähigkeit
Anzahl fest angestellte Mitarbeiter (MA) Qualifikation: Dipl.-Ing., Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbare Ausbildung (Angabe in Eigenerklärung): bis 2 MA: 1 Punkt; 3 bis 4 MA: 3 Punkte; über 4 MA: 5 Punkte.
Anzahl fest angestellte Mitarbeiter (MA) Qualifikation: Betriebswirt, Kaufmann oder vergleichbare Ausbildung (Angabe in Eigenerklärung: bis 2 MA: 1 Punkt; 3 bis 4 MA: 3 Punkte; über 4 MA: 5 Punkte.
Anzahl freier Mitarbeiter (MA) Qualifikation: Dipl.-Ing., Architektur, Bauingenieurwesen, Be-triebswirt, Kaufmannoder vergleichbare Ausbildung (Angabe in Eigenerklärung): bis 2 MA: 1 Punkt; 3 bis 4 MA: 3 Punkte; über 4 MA: 5 Punkte.
Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen
Referenzprojekt Kategorie A: Neubau, Erweiterungsbau oder Umbau / Sanierung Feuerwehrgebäude → vergleichbares Projekt: 1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Pkte.).
Referenzprojekt Kategorie B: Neubau oder Umbau/Sanierung – Nicht-Wohngebäude -mit öffentlichem Auftraggeber: 1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Pkte.).
Referenzprojekt Kategorie C: Neubau oder Umbau/Sanierung allg.– Nicht Wohngebäude: 1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Pkte.).
Kriterien Referenzprojekt Kategorie A-C:
- Selbst erbrachte Leistungen nach AHO: Handlungsbereiche A bis E: mindestens 3 Handlungsbereiche, Projektstufen 1 bis 5: mindestens 3 aufeinanderfolgende Projektstufen
- Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700): mindestens 4,0 Mio. EUR netto
- Übergabe an den Nutzer im Zeitraum ab 1.1.2013 bis 1.1.2023
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punk-tevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen und aussagekräftige Referenzen zu erhalten, weicht der geforderte Zeitraum, in der die aufgeführten Referenzprojekte an den Nutzer übergeben werden müssen, von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV ab und wurde auf 10 Jahre festgelegt.
In den Bereichen "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische Leistungsfähigkeit" beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl zusammen 10 Punkte. Im Bereich "Berufliche Leistungsfähigkeit" beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl zusammen 6 Punkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.