Neubau Justizzentrum Köln - Planungswettbewerb Objektplanung Gebäude und Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 025-23-00551
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 180-562153)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Domstraße 55-73
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf & Vertragsmanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Justizzentrum Köln - Planungswettbewerb Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Auch die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Über den städtebaulichen Wettbewerb "Neubau Justizzentrum Köln", der Ende 2022 entschieden wurde, wurde bereits die städtebauliche Grundfigur geklärt. Auf dieser Grundlage wird nun ein Wettbewerb gem. RPW 2013 ausgelobt, der die konkrete architektonische und freiraumplanerische Ausgestaltung zur Aufgabe hat. Über den Wettbewerb sollen Planungspartnerinnen und Planungspartner für die Realisierung des identitätsstiftenden Stadtbausteins mit insgesamt ca. 150.000 qm BGF (bzw. 42.000 qm Nutzfläche ohne Stellplatz-, Technik- und Verkehrsflächen) gefunden werden. Neben den hohen funktionalen, architektonischen und freiraumplanerischen Anforderungen sind bereits in der frühen Planungsphase anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen.
Das ausgeschriebene Leistungsbild des Generalplaners / der Generalplanerin umfasst nachfolgende Positionen gem. HOAI 2021. Die Planungen ab der LP 3 im BIM-Modell, werden als Standard vorausgesetzt.
- Objektplanung Gebäude, gem. § 34 HOAI 2021
- Objektplanung Freianlagen, gem. § 39 HOAI 2021
sowie zusätzlich voraussichtlich:
- Leistungen zur Bauphysik,
- Leistungen zur Bauakustik
- Leistungen zur Raumakustik
- Leistungen zur Barrierefreiheit
- Leistungen zur BIM-Gesamtkoordination
Der Auslober wird gegebenenfalls die Planungsleistungen inkl. Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer vergeben. Die Vervollständigung der Planungsleistungen kann in diesem Falle durch den Generalübernehmer erfolgen. Es wird daher zugesichert, die erforderlichen Planungsleistungen (Honorarzone IV, Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 34 und 39 HOAI) zu übertragen sowie durch angemessene Weiterbeauftragung (Teile der Leistungsphase 5) sicherzustellen, dass die Qualität des Entwurfs umgesetzt wird (mind. Leitdetails und künstlerische Oberleitung). Die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 und ggfls. 5-9, (LPH 8 ggf. nur qualitätssichernd) erfolgt stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1 bis 2 gem. HOAI 2021. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der zusätzlichen Leistungsphasen besteht nicht.
Zudem ist eine abschnittsweise Realisierung vorgesehen. Zugesichert wird zunächst der Abruf der Leistungen zur Realisierung des ersten Bauabschnitts, der Abruf der Leistungen zur Realisierung weiterer Bauabschnitte zu gegebener Zeit wird in Aussicht gestellt. Aufgrund des langen Realisierungszeitraumes kann eine Neubetrachtung und Neubearbeitung der Aufgabe zum 2. BA z.B. aufgrund von sich ändernden funktionalen Rahmenbedingungen nicht ausgeschlossen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
HPP Architekten GmbH, Düsseldorf mit Kraft.Raum. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Düsseldorf
raumwerk Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung, Frankfurt mit RKW Architektur +, Düsseldorf mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln/Bonn
SCHAMP & SCHMALÖER Architekten und Städtebau, Dortmund mit N.N. Architektur, Ort mit Büro N, Dortmund
HPP Architekten GmbH, Düsseldorf mit Kraft.Raum. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Düsseldorf
raumwerk Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung, Frankfurt mit RKW Architektur +, Düsseldorf mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln/Bonn
SCHAMP & SCHMALÖER Architekten und Städtebau, Dortmund mit ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln mit Büro N, Dortmund