Transaktionsdruck Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-009-EU-Anfrage
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Höherweg 100
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Düsseldorf AG
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transaktionsdruck
Gegenstand ist die Verarbeitung der vom Auftraggeber zum Transaktionsdruck gelieferten Daten und der entsprechende Druck der ausgehenden Druckstücke, die Kuvertierung, die Frankierung, die Versandvorbereitung sowie die Übergabe an einen Versanddienstleister.
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Leistungsgegenstand ist die Verarbeitung der vom Auftraggeber zum Transaktionsdruck gelieferten Daten und der entsprechende Druck der ausgehenden Druckstücke, die Versandvorbereitung (u. a. durch das Beifügen von gelieferten bzw. vom Auftragnehmer zu produzierenden Beilagen/Broschüren, das Bedrucken der mit Logos vom Auftragnehmer zu produzierenden Versandkuverts, die Kuvertierung und Frankierung) sowie die Übergabe an einen Versanddienstleister.
Volumen:
Das monatlich Produktionsvolumen beträgt ca. 1 Mio Seiten DIN A4. Dies kann vereinzelt auch auf 1,5 Mio Seiten pro Monat ansteigen. Das Gesamtvolumen umfasst ca. 300.000 Briefsendungen.
Kurzdarstellung der technischen und ablauforganisatorischen Anforderungen:
Die zu druckenden Dateien werden über eine gesicherte und verschlüsselte Leitung mehrmals täglich in Form von PCL-Dateien oder PDF-Dateien an den Auftragnehmer übertragen. Die Druckstücke sind per Digitaldruck mit folgenden Vorgaben zu erstellen:
Einfarbig schwarz, zweifarbig schwarz/grün (annähernd HKS 67) und zweifarbig dunkelblau/hellblau (annähernd Pantone 540C und 298C), simplex, mixplex, duplex. Das Druckverfahren ist freigestellt. Alle gelieferten Daten müssen am vorgegebenen Tag verarbeitet und versandt werden. Der aktuelle Bearbeitungsstatus der einzelnen Aufträge ist über ein Online-Portal verfügbar.
Zur Steuerung und Abstimmung der Arbeitsprozesse sowie für das Problem-Management steht ein fester Ansprechpartner (mit Vertreter) zur Verfügung.
Die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen, neue Formulare oder Änderungen an bestehenden Formularen zu testen, muss gegeben sein.
Materialien:
Für das zu verwendende Papier gelten folgende Kriterien:
- DIN A4, 80 Gramm, Vollrecyclingpapier mit Umweltengel
- DIN A4, 80 Gramm, helles Recyclingpapier mit Umweltengel
- Sondermaterial für Beilagen-druck und Briefumschläge.
Folgendes Format für die vom Auftragnehmer jeweils mit den Logos der Gesellschaften zu bedruckenden und in geschlossenen Räumen mit Zutrittsüberwachung zu lagernden Umschläge, sind vorzusehen:
135 x 235 mm
Optionale Verlängerung 12 Monate + 12 Monate (maximal 24 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transaktionsdruck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung- BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z61Z1
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.