Rahmenvertrag Dolmetscherleistungen für die Ausländerbehörden der Stadt Essen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0176
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811400
Fax: +49 201-889111400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Dolmetscherleistungen für die Ausländerbehörden der Stadt Essen
Rahmenvertrag für Dolmetscherleistungen in Wort und Schrift in ALLEN Sprachen.
45127 Essen Einsatzorte
Zu bedienende Regeleinsatzorte:
Dienststellen:
- Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)
Am Funkturm 8
45145 Essen
- Staatsangehörigkeits- u. Ausländerangelegenheiten
Schederhofstr. 45
45145 Essen
- Staatsangehörigkeits- u. Ausländerangelegenheiten
Cathostraße 5
45356 Essen
Aktuelle Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) + Erstaufnahmeeinrichtung (EAE):
ZUE Ratingen
ZUE Rees I & II
ZUE Mülheim
ZUE Neuss
ZUE Rheinberg
ZUE Viersen
ZUE Weeze I & II
ZUE Wuppertal
ZUE & EAE Mönchengladbach
EAE Essen
sowie die Justizvollzugsanstalten im Land NRW.
Außerdem kann es in Einzelfällen zu Einsätzen an Flughäfen (bundes- und landesweit), Grenzübergängen und privaten Unterkünften kommen.
Diese Einsätze werden in der Regel frühzeitig im Voraus geplant (ca. 6 Tage Vorlauf).
Die Auflistung der Einsatzorte stellt keine abschließende Liste dar. Es können jederzeit weitere Orte hinzukommen.
Konsekutivdolmetscher/Innen
Zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Gästen, Kundinnen und Kunden aus
der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt.
Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden.
Zusätzlich sollte im Notfall eine telefonbasierte Übersetzung möglich sein.
Übersetzung von Schriftstücken
Eine schriftliche Übersetzung von Schriftstücken in Rechtssprache, wie zum Beispiel
Ordnungsverfügungen und Belehrungen. Die Originaldokumente müssen in den meisten Fällen ins Deutsche übersetzt werden. Es kann allerdings auch vorkommen, dass deutsche Schriftstücke in eine andere Sprache (alle Sprachen - siehe nächsten Punkt "Sprachen") übersetzt werden müssen.
Sprachen
Übersetzung aller Sprachen inkl. Dialekte
Sprachniveau: C1 oder vergleichbar (siehe Eigenerklärung Punkt 4)
Eine Liste mit Sprachen, die in der Vergangenheit häufig gebucht worden sind, befindet sich in der Anlage "Übersicht Sprache". Diese Liste ist nicht abschließend und dient lediglich zur Orientierung.
Sofern mehrere Sprachen die innerhalb eines Einsatzes erforderlich sind, (z.B. in der Sprechstunde werden mehrere arabische Dialekte oder kroatisch und serbisch benötigt) durch eine Person abdecken werden können, ist die dolmetschende Person bevorzugt für den Auftrag einzusetzen. Die Abrechnung für diese Übersetzung umfasst dann in diesem Fall "einen Auftrag".
Aufgabengebiete
In folgenden Bereichen werden Dolmetscherleistungen aktuell benötigt:
Passersatzpapierbeschaffung (PEP), Hafthausbetreuung, Registrierung von Asylbewerbern,
Vorbereitung Rückführung, Begleitung ärztlicher Untersuchungen.
Es müssen hauptsächlich Gespräche übersetzt werden, die zwischen den Mitarbeitern, Ärzten, Botschaften, usw. mit den von der Maßnahme betroffenen Personen geführt werden.
Im Bereich Passersatzpapierbeschaffung handelt es sich um Fragen zur Klärung der Identität im Rahmen einer Anhörung (Einsatzort: Zentrale Ausländerbehörde Essen).
Das Aufgabengebiet Hafthausbetreuung (Einsatzort: diverse JVA) klärt Fragen hinsichtlich der freiwilligen Ausreise.
Zusätzlich finden regelmäßige Sprechstunden in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (unter Regeleinsatzorte zu finden) statt. Bei diesen Sprechstunden geht es hauptsächlich um die Beantwortung von ausländerrechtlichen Fragestellungen und Belehrungen.
Bei Maßnahmen zur Rückführung mit den Außendiensten der kommunalen und zentralen Ausländerbehörde (zum Flughafen, zur Landesgrenze, usw.) kann es vorkommen (entspricht nicht der Regelmäßigkeit und kommt eher selten vor), dass das dolmetschende Personal diese begleiten muss. In diesen Situationen muss nicht durchgehend gedolmetscht werden, die
dauerhafte Anwesenheit des gebuchten Personals ist allerdings erforderlich.
Die beschriebenen Aufgabengebiete sind nicht abschließend. Es können jederzeit weitere hinzukommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gebrüder Saleh Sprachenservice
Postanschrift: Wiesenhof 1
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15222534825
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y1CN0P39K
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.