Rahmenvertrag Dolmetscherleistungen für die Ausländerbehörden der Stadt Essen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0176

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811336
Fax: +49 201-889111336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68Y1DM7N0CT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68Y1DM7N0CT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Dolmetscherleistungen für die Ausländerbehörden der Stadt Essen

Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0176
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79540000 Dolmetscherdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für Dolmetscherleistungen in Wort und Schrift in ALLEN Sprachen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79530000 Übersetzungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

45127 Essen Einsatzorte

Zu bedienende Regeleinsatzorte:

Dienststellen:

- Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)

Am Funkturm 8

45145 Essen

- Staatsangehörigkeits- u. Ausländerangelegenheiten

Schederhofstr. 45

45145 Essen

- Staatsangehörigkeits- u. Ausländerangelegenheiten

Cathostraße 5

45356 Essen

Aktuelle Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) + Erstaufnahmeeinrichtung (EAE):

ZUE Ratingen

ZUE Rees I & II

ZUE Mülheim

ZUE Neuss

ZUE Rheinberg

ZUE Viersen

ZUE Weeze I & II

ZUE Wuppertal

ZUE & EAE Mönchengladbach

EAE Essen

sowie die Justizvollzugsanstalten im Land NRW.

Außerdem kann es in Einzelfällen zu Einsätzen an Flughäfen (bundes- und landesweit), Grenzübergängen und privaten Unterkünften kommen.

Diese Einsätze werden in der Regel frühzeitig im Voraus geplant (ca. 6 Tage Vorlauf).

Die Auflistung der Einsatzorte stellt keine abschließende Liste dar. Es können jederzeit weitere Orte hinzukommen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Konsekutivdolmetscher/Innen

Zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Gästen, Kundinnen und Kunden aus

der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt.

Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden.

Zusätzlich sollte im Notfall eine telefonbasierte Übersetzung möglich sein.

Übersetzung von Schriftstücken

Eine schriftliche Übersetzung von Schriftstücken in Rechtssprache, wie zum Beispiel

Ordnungsverfügungen und Belehrungen. Die Originaldokumente müssen in den meisten Fällen ins Deutsche übersetzt werden. Es kann allerdings auch vorkommen, dass deutsche Schriftstücke in eine andere Sprache (alle Sprachen - siehe nächsten Punkt "Sprachen") übersetzt werden müssen.

Sprachen

Übersetzung aller Sprachen inkl. Dialekte

Sprachniveau: C1 oder vergleichbar (siehe Eigenerklärung Punkt 4)

Eine Liste mit Sprachen, die in der Vergangenheit häufig gebucht worden sind, befindet sich in der Anlage "Übersicht Sprache". Diese Liste ist nicht abschließend und dient lediglich zur Orientierung.

Sofern mehrere Sprachen die innerhalb eines Einsatzes erforderlich sind, (z.B. in der Sprechstunde werden mehrere arabische Dialekte oder kroatisch und serbisch benötigt) durch eine Person abdecken werden können, ist die dolmetschende Person bevorzugt für den Auftrag einzusetzen. Die Abrechnung für diese Übersetzung umfasst dann in diesem Fall "einen Auftrag".

Aufgabengebiete

In folgenden Bereichen werden Dolmetscherleistungen aktuell benötigt:

Passersatzpapierbeschaffung (PEP), Hafthausbetreuung, Registrierung von Asylbewerbern,

Vorbereitung Rückführung, Begleitung ärztlicher Untersuchungen.

Es müssen hauptsächlich Gespräche übersetzt werden, die zwischen den Mitarbeitern, Ärzten, Botschaften, usw. mit den von der Maßnahme betroffenen Personen geführt werden.

Im Bereich Passersatzpapierbeschaffung handelt es sich um Fragen zur Klärung der Identität im Rahmen einer Anhörung (Einsatzort: Zentrale Ausländerbehörde Essen).

Das Aufgabengebiet Hafthausbetreuung (Einsatzort: diverse JVA) klärt Fragen hinsichtlich der freiwilligen Ausreise.

Zusätzlich finden regelmäßige Sprechstunden in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (unter Regeleinsatzorte zu finden) statt. Bei diesen Sprechstunden geht es hauptsächlich um die Beantwortung von ausländerrechtlichen Fragestellungen und Belehrungen.

Bei Maßnahmen zur Rückführung mit den Außendiensten der kommunalen und zentralen Ausländerbehörde (zum Flughafen, zur Landesgrenze, usw.) kann es vorkommen (entspricht nicht der Regelmäßigkeit und kommt eher selten vor), dass das dolmetschende Personal diese begleiten muss. In diesen Situationen muss nicht durchgehend gedolmetscht werden, die

dauerhafte Anwesenheit des gebuchten Personals ist allerdings erforderlich.

Die beschriebenen Aufgabengebiete sind nicht abschließend. Es können jederzeit weitere hinzukommen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister für die Zeit von einem Jahr (01.08.2023-31.07.2024) mit der zweimaligen automatischen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (maximale Laufzeit somit drei Jahre) geschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzureichende Unterlagen:

- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (§19 MiLoG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer /Eignungsleiher (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Eigenerklärung eingesetztes Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Verschwiegenheitserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/06/2023
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/06/2023
Ortszeit: 15:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y1DM7N0CT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023

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