Umsetzung der Klimaschutz Mitmachkampagne „Machen zählt!“ in Essen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0228
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Zentralen Service
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811400
Fax: +49 201-889111400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung der Klimaschutz Mitmachkampagne „Machen zählt!“ in Essen
Im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP Essen) soll die Klimaschutz-Mitmachkampagne "Machen zählt!" umgesetzt werden. Der SECAP Essen ist ein gesamtstädtisches Konzept, welches das strategische Vorgehen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt und mit konkreten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen unter Angabe von Klimawirksamkeit, Kosten, erforderlichen Personalressourcen und Verantwortlichkeiten für die nächsten Jahre bis zur Klimaneutralität verbindet.
KlimaTraining
Im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP Essen) soll die Klimaschutz-Mitmachkampagne "Machen zählt!" umgesetzt werden. Der SECAP Essen ist ein gesamtstädtisches Konzept, welches das strategische Vorgehen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt und mit konkreten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen unter Angabe von Klimawirksamkeit, Kosten, erforderlichen Personalressourcen und Verantwortlichkeiten für die nächsten Jahre bis zur Klimaneutralität verbindet. Die Klimaneutralität in Essen soll spätestens zwischen 2030 und 2040 erreicht werden. Da verhaltensbezogene Maßnahmen einen schnellen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen leisten können, wurde die "Mitmachkampagne zur Aktivierung und Qualifizierung Essener Bürger*innen" als eine der SECAP Sofortmaßnahmen identifiziert und, als ein zentrales kommunikatives Element zur Aktivierung der Stadtgesellschaft zum Mitwirken beim Klimaschutz, am 27.10.2021 vom Rat der Stadt Essen als eine Maßnahme im Handlungsfeld "Klimaschonender Lebensstil und Suffizienz" des SECAPs beschlossen.
Die Mitmachkampagne wird das Dach für eine differenzierte Förderung klimaschonenden Verhaltens in den Bereichen Energie, Wohnen, Mobilität, Konsum und Ernährung bilden. Die Mitmachkampagne soll die Essener Bürger*innen aktivieren, qualifizieren und damit helfen, klimaschonendes Handeln in der Stadtgesellschaft zu verbreiten. Sie soll zu klimaschonendem Verhalten im Alltag ermutigen und den Menschen helfen, einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz in Essen zu leisten (Selfempowerment) sowie das Gefühl von Zugehörigkeit fördern. Die Federführung für die Konzeption und Umsetzung der Mitmachkampagne liegt in der Hand der Stabsstelle "Grüne Hauptstadt Agentur (GHA)" im Geschäftsbereich "Umwelt, Verkehr und Sport". 2022 wurde ein Konsortium beauftragt, die Konzeption der Mitmachkampagne auszuarbeiten.
Das Konzept bezieht sich auf die drei eng verzahnten Bausteine:
- "Übergeordnete Kommunikationskampagne"
zur Information, Sensibilisierung, Aktivierung und Kommunikation der Vorteile von Klimaschutz.
- "KlimaPortal"
als Internetauftritt unter Essen.de über welches weiterführende, vertiefte und aktuelle Informationen zu Klimaschutzthemen geboten werden, laufende Projekte und bestehende Förderangebote beworben werden und Anregungen zum Mitmachen gegeben werden.
- "KlimaTraining"
bei dem Bürger*innen dabei unterstützt werden klimabewusstes Handeln im Alltag zu erlernen.
Die Konzeptentwürfe werden auf Anfrage als vertrauliche Unterlagen auszugsweise bereitgestellt. Durch die Mitmachkampagne sollen bis 2030 mindestens 25 Prozent der Essener*innen Klimaschutz im Alltag verankert und verstetigt haben.
Kommunikationskampagne
Im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP Essen) soll die Klimaschutz-Mitmachkampagne "Machen zählt!" umgesetzt werden. Der SECAP Essen ist ein gesamtstädtisches Konzept, welches das strategische Vorgehen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt und mit konkreten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen unter Angabe von Klimawirksamkeit, Kosten, erforderlichen Personalressourcen und Verantwortlichkeiten für die nächsten Jahre bis zur Klimaneutralität verbindet. Die Klimaneutralität in Essen soll spätestens zwischen 2030 und 2040 erreicht werden. Da verhaltensbezogene Maßnahmen einen schnellen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen leisten können, wurde die "Mitmachkampagne zur Aktivierung und Qualifizierung Essener Bürger*innen" als eine der SECAP Sofortmaßnahmen identifiziert und, als ein zentrales kommunikatives Element zur Aktivierung der Stadtgesellschaft zum Mitwirken beim Klimaschutz, am 27.10.2021 vom Rat der Stadt Essen als eine Maßnahme im Handlungsfeld "Klimaschonender Lebensstil und Suffizienz" des SECAPs beschlossen.
Die Mitmachkampagne wird das Dach für eine differenzierte Förderung klimaschonenden Verhaltens in den Bereichen Energie, Wohnen, Mobilität, Konsum und Ernährung bilden. Die Mitmachkampagne soll die Essener Bürger*innen aktivieren, qualifizieren und damit helfen, klimaschonendes Handeln in der Stadtgesellschaft zu verbreiten. Sie soll zu klimaschonendem Verhalten im Alltag ermutigen und den Menschen helfen, einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz in Essen zu leisten (Selfempowerment) sowie das Gefühl von Zugehörigkeit fördern. Die Federführung für die Konzeption und Umsetzung der Mitmachkampagne liegt in der Hand der Stabsstelle "Grüne Hauptstadt Agentur (GHA)" im Geschäftsbereich "Umwelt, Verkehr und Sport". 2022 wurde ein Konsortium beauftragt, die Konzeption der Mitmachkampagne auszuarbeiten.
Das Konzept bezieht sich auf die drei eng verzahnten Bausteine:
- "Übergeordnete Kommunikationskampagne"
zur Information, Sensibilisierung, Aktivierung und Kommunikation der Vorteile von Klimaschutz.
- "KlimaPortal"
als Internetauftritt unter Essen.de über welches weiterführende, vertiefte und aktuelle Informationen zu Klimaschutzthemen geboten werden, laufende Projekte und bestehende Förderangebote beworben werden und Anregungen zum Mitmachen gegeben werden.
- "KlimaTraining"
bei dem Bürger*innen dabei unterstützt werden klimabewusstes Handeln im Alltag zu erlernen.
Die Konzeptentwürfe werden auf Anfrage als vertrauliche Unterlagen auszugsweise bereitgestellt. Durch die Mitmachkampagne sollen bis 2030 mindestens 25 Prozent der Essener*innen Klimaschutz im Alltag verankert und verstetigt haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KlimaTrainings
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunikationskampagne
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Ort: Köln
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz
Ort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811400
Fax: +49 201-889111400
Internet-Adresse: www.essen.de