Umsetzung der Klimaschutz Mitmachkampagne "Machen zählt!" in Essen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0228

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201-8811330
Fax: +49 201-889111330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68Y1HJUX4WM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68Y1HJUX4WM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umsetzung der Klimaschutz Mitmachkampagne "Machen zählt!" in Essen

Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0228
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90712400 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP Essen) soll die Klimaschutz-Mitmachkampagne "Machen zählt!" umgesetzt werden. Der SECAP Essen ist ein gesamtstädtisches Konzept, welches das strategische Vorgehen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt und mit konkreten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen unter Angabe von Klimawirksamkeit, Kosten, erforderlichen Personalressourcen und Verantwortlichkeiten für die nächsten Jahre bis zur Klimaneutralität verbindet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

KlimaTraining

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90712400 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen
90712100 Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung
90721100 Landschaftsschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Essen, Grüne Hauptstadt Agentur I. Dellbrügge 4 45127 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP Essen) soll die Klimaschutz-Mitmachkampagne "Machen zählt!" umgesetzt werden. Der SECAP Essen ist ein gesamtstädtisches Konzept, welches das strategische Vorgehen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt und mit konkreten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen unter Angabe von Klimawirksamkeit, Kosten, erforderlichen Personalressourcen und Verantwortlichkeiten für die nächsten Jahre bis zur Klimaneutralität verbindet. Die Klimaneutralität in Essen soll spätestens zwischen 2030 und 2040 erreicht werden. Da verhaltensbezogene Maßnahmen einen schnellen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen leisten können, wurde die "Mitmachkampagne zur Aktivierung und Qualifizierung Essener Bürger*innen" als eine der SECAP Sofortmaßnahmen identifiziert und, als ein zentrales kommunikatives Element zur Aktivierung der Stadtgesellschaft zum Mitwirken beim Klimaschutz, am 27.10.2021 vom Rat der Stadt Essen als eine Maßnahme im Handlungsfeld "Klimaschonender Lebensstil und Suffizienz" des SECAPs beschlossen.

Die Mitmachkampagne wird das Dach für eine differenzierte Förderung klimaschonenden Verhaltens in den Bereichen Energie, Wohnen, Mobilität, Konsum und Ernährung bilden. Die Mitmachkampagne soll die Essener Bürger*innen aktivieren, qualifizieren und damit helfen, klimaschonendes Handeln in der Stadtgesellschaft zu verbreiten. Sie soll zu klimaschonendem Verhalten im Alltag ermutigen und den Menschen helfen, einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz in Essen zu leisten (Selfempowerment) sowie das Gefühl von Zugehörigkeit fördern. Die Federführung für die Konzeption und Umsetzung der Mitmachkampagne liegt in der Hand der Stabsstelle "Grüne Hauptstadt Agentur (GHA)" im Geschäftsbereich "Umwelt, Verkehr und Sport". 2022 wurde ein Konsortium beauftragt, die Konzeption der Mitmachkampagne auszuarbeiten.

Das Konzept bezieht sich auf die drei eng verzahnten Bausteine:

- "Übergeordnete Kommunikationskampagne"

zur Information, Sensibilisierung, Aktivierung und Kommunikation der Vorteile von Klimaschutz.

- "KlimaPortal"

als Internetauftritt unter Essen.de über welches weiterführende, vertiefte und aktuelle Informationen zu Klimaschutzthemen geboten werden, laufende Projekte und bestehende Förderangebote beworben werden und Anregungen zum Mitmachen gegeben werden.

- "KlimaTraining"

bei dem Bürger*innen dabei unterstützt werden klimabewusstes Handeln im Alltag zu erlernen.

Die Konzeptentwürfe werden auf Anfrage als vertrauliche Unterlagen auszugsweise bereitgestellt. Durch die Mitmachkampagne sollen bis 2030 mindestens 25 Prozent der Essener*innen Klimaschutz im Alltag verankert und verstetigt haben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kommunikationskampagne

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90712400 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen
90712100 Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung
90721100 Landschaftsschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Essen, Grüne Hauptstadt Agentur I. Dellbrügge 4 45127 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP Essen) soll die Klimaschutz-Mitmachkampagne "Machen zählt!" umgesetzt werden. Der SECAP Essen ist ein gesamtstädtisches Konzept, welches das strategische Vorgehen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt und mit konkreten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen unter Angabe von Klimawirksamkeit, Kosten, erforderlichen Personalressourcen und Verantwortlichkeiten für die nächsten Jahre bis zur Klimaneutralität verbindet. Die Klimaneutralität in Essen soll spätestens zwischen 2030 und 2040 erreicht werden. Da verhaltensbezogene Maßnahmen einen schnellen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen leisten können, wurde die "Mitmachkampagne zur Aktivierung und Qualifizierung Essener Bürger*innen" als eine der SECAP Sofortmaßnahmen identifiziert und, als ein zentrales kommunikatives Element zur Aktivierung der Stadtgesellschaft zum Mitwirken beim Klimaschutz, am 27.10.2021 vom Rat der Stadt Essen als eine Maßnahme im Handlungsfeld "Klimaschonender Lebensstil und Suffizienz" des SECAPs beschlossen.

Die Mitmachkampagne wird das Dach für eine differenzierte Förderung klimaschonenden Verhaltens in den Bereichen Energie, Wohnen, Mobilität, Konsum und Ernährung bilden. Die Mitmachkampagne soll die Essener Bürger*innen aktivieren, qualifizieren und damit helfen, klimaschonendes Handeln in der Stadtgesellschaft zu verbreiten. Sie soll zu klimaschonendem Verhalten im Alltag ermutigen und den Menschen helfen, einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz in Essen zu leisten (Selfempowerment) sowie das Gefühl von Zugehörigkeit fördern. Die Federführung für die Konzeption und Umsetzung der Mitmachkampagne liegt in der Hand der Stabsstelle "Grüne Hauptstadt Agentur (GHA)" im Geschäftsbereich "Umwelt, Verkehr und Sport". 2022 wurde ein Konsortium beauftragt, die Konzeption der Mitmachkampagne auszuarbeiten.

Das Konzept bezieht sich auf die drei eng verzahnten Bausteine:

- "Übergeordnete Kommunikationskampagne"

zur Information, Sensibilisierung, Aktivierung und Kommunikation der Vorteile von Klimaschutz.

- "KlimaPortal"

als Internetauftritt unter Essen.de über welches weiterführende, vertiefte und aktuelle Informationen zu Klimaschutzthemen geboten werden, laufende Projekte und bestehende Förderangebote beworben werden und Anregungen zum Mitmachen gegeben werden.

- "KlimaTraining"

bei dem Bürger*innen dabei unterstützt werden klimabewusstes Handeln im Alltag zu erlernen.

Die Konzeptentwürfe werden auf Anfrage als vertrauliche Unterlagen auszugsweise bereitgestellt. Durch die Mitmachkampagne sollen bis 2030 mindestens 25 Prozent der Essener*innen Klimaschutz im Alltag verankert und verstetigt haben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für Los 1 und für Los 2 sind die nachfolgenden Angaben gem. Eigenerklärung (Anlage 02 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:

- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften

- Eintragungen im Berufsregister

- Eintragungen im Handelsregister

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für Los 1 und für Los 2 ist die nachfolgende Angabe gem. Eigenerklärung (Anlage 02 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:

- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für Los 1 sind die nachfolgenden Angaben beizubringen:

a) Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren

Die*der Bieter*in hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens drei vergleichbare Referenzen zu benennen. Als vergleichbar wird hierbei eine Referenz bewertet, deren Gegenstand entweder war:

- die Planung, Durchführung und Evaluation eines Reallabors zur Aktivierung von Bürger*innen zu klimaschonendem Verhalten mit kommunalem Bezug oder

- die Durchführung von Klimatrainings mit ehrenamtlichen Trainer*innen.

Die Referenzen müssen jeweils über ein Auftragsvolumen von über 20.000 EUR (brutto) verfügen.

Die Bieterreferenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.06.2018) bearbeitet worden sein, wobei die Referenzen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung vollumfänglich abgeschlossen sein müssen.

Mindestanforderung an die Eignung ist, dass die*der Bieter*in mindestens drei Referenzen nachweist, wobei mindestens eine dieser Referenzen die geforderte Referenzeigenschaft "Reallabor" und eine Referenz die geforderte Referenzeigenschaft "Klimatraining" erfüllen muss.

Relevant sind hierbei die vom Bieter getätigten Angaben in Anlage 04_Formular Bieterreferenzen.

Bietergemeinschaften müssen sich gemäß Anlage 08_Bietergemeinschaftserklärung_Formular 531 EU erklären und haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bearbeitet hat; die Möglichkeit zur Eignungsleihe bleibt hiervon unberührt.

b) Anzahl und Qualifizierung der Mitarbeitenden

Die*der Bieter*in hat anzugeben, wie viele in der Klimaschutzcoachingarbeit qualifizierte Mitarbeiter*innen aktuell durchschnittlich bei ihm beschäftigt sind (z.B. als ausgebildete*r Coach*in, systemische*r Coach*in, Psycholog*in, Veranstaltungsmanager*in, Klima- und Umweltwissenschaftler*in).

Mindestanforderungen an die Eignung ist eine Mindestzahl von durchschnittlich 2,00 Mitarbeiter*innen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente), mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in dem genannten Bereich. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Relevant sind hierbei die Angaben gemäß Anlage 05_Angaben zur Bürostruktur.

Um die Betreuung der Essener Bürger*innen sicher zu gewährleisten, sind daneben Deutschkenntnisse auf Muttersprachniveau in Wort und Schrift (C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) zwingend erforderlich (s. Anlage 11_Eigenerklärung Sprachnachweis).

Einzelbietern und Bietergemeinschaften steht die Möglichkeit der Eignungsleihe unter den gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. § 47 VgV) offen. Zum Nachweis, dass die für die Auftragserbringung erforderlichen Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, verwenden Sie bitte Anlage 09_UnterAN_Eignungsleihe_Formular 532 EU bzw. die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Anlage 10_VE UnterAN_Eignungsleihe_Formular 533 EU.

Für Los 2 sind die nachfolgenden Angaben beizubringen:

a) Die*der Bieter*in hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens fünf vergleichbare Bieterreferenzen zu benennen. Als vergleichbar werden hierbei Referenzen bewertet, deren Gegenstand einen oder gleichzeitig mehrere der nachfolgenden Inhalte umfasste:

1. Das Entwerfen, Umsetzen und Evaluieren einer umfänglichen, mehrjährigen (min. 24 Monate) Klimaschutzkampagne (Kommunikations- und/oder Aktivierungskampagnen) für Kommunen vergleichbarer Größe (mindestens Großstadt) mit mindestens 80.000 EUR Auftragsvolumen .

2. Das Entwerfen, Umsetzen und Evaluieren einer vergleichbaren kommunalen Fokuskampagne mit 20.000 EUR Auftragsmindestvolumen zum Thema Sanierung, inklusive Kenntnis der besonderen kommunalen Handlungshürden, um die vertrieblich ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zielführend durchführen zu können.

3. Das Entwerfen, Umsetzen und Evaluieren einer vergleichbaren kommunalen Fokuskampagne mit 20.000 EUR Auftragsmindestvolumen zum Thema Photovoltaik, inklusive Kenntnis der besonderen kommunalen Handlungshürden, um die vertrieblich ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zielführend durchführen zu können.

4. Das Entwerfen, Umsetzen und Evaluieren einer vergleichbaren kommunalen Fokuskampagne mit 20.000 EUR Auftragsmindestvolumen zum Thema Mobilität (Rad-Mobilität oder ÖPNV), inklusive Kenntnis der besonderen kommunalen Handlungshürden, um die vertrieblich ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zielführend durchführen zu können.

5. Das Entwerfen, Umsetzen und Evaluieren einer vergleichbaren kommunalen Fokuskampagne mit 20.000 EUR Auftragsmindestvolumen zum Thema Nutzerverhalten & Konsum, inklusive Kenntnis der besonderen kommunalen Handlungshürden, um die vertrieblich ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zielführend durchführen zu können.

6. Das Entwerfen, Umsetzen und Evaluieren einer vergleichbaren kommunalen Fokuskampagne mit 20.000 EUR Auftragsmindestvolumen zum Thema Klimafolgenanpassung, inklusive Kenntnis der besonderen kommunalen Handlungshürden, um die vertrieblich ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zielführend durchführen zu können.

7. Die Planung, Durchführung und Evaluation einer Dialog-Kommunikationskampagne mit Klimaschutzbezug zur kombinierten Akquise und Generierung von Bürger-Meinungen zu Angeboten und Umsetzungsoptionen (mit mehr als 1.000 Kontakten in den letzten drei Jahren und mit 20.000 EUR Auftragsmindestvolumen).

8. Die Planung, Durchführung und Evaluation von Beratungsmöglichkeiten und Türansprache zu Dach-PV und Speicheroptionen mit 20.000 EUR Auftragsmindestvolumen.

Mindestanforderung an die Eignung der*des Bieters*Bieterin ist, dass sie*er alle acht genannten Inhalte nachweist. Hierbei kann eine Referenz auch den Nachweis für mehrere Inhalte gleichzeitig erbringen (Sammelreferenz). Das Auftragsmindestvolumen dieser Sammelreferenz entspricht dann den aufaddierten Auftragsmindestvolumen der enthaltenen Inhalte.

Beispielsweise erbringt Ihre erste Referenz den Nachweis für den Inhalt unter Punkt 1 (Auftragsmindestvolumen 80.000 EUR), die zweite Referenz erbringt den Nachweis für die Inhalte unter Punkt 2 und 3 (Auftragsmindestvolumen dieser Sammelreferenz 20.000 EUR + 20.000 EUR = 40.000 EUR), die dritte Referenz erbringt den Nachweis für die Inhalte unter Punkt 4, 5 und 6 (Auftragsmindestvolumen 20.000 EUR + 20.000 EUR + 20.000 EUR = 60.000 EUR), die vierte Referenz den Nachweis für den Inhalt unter Punkt 8 (Auftragsmindestvolumen 20.000 EUR) und die fünfte Referenz noch einmal den Nachweis für den Inhalt unter Punkt 1 (Auftragsmindestvolumen 80.000 EUR).

Die Bieterreferenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.06.2018) bearbeitet worden sein, wobei die Referenzen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung vollumfänglich abgeschlossen sein müssen.

Fehlende vergleichbare Vorerfahrungen in diesem erfolgssensiblen Handlungsfeld würden wegen der Zeit-Enge der Umsetzung und der notwendigen Erfolgsziele des SECAP zum Ausschluss des Angebotes führen. Relevant sind hierbei die Angaben gemäß Anlage 04_Formular Bieterreferenzen.

Bietergemeinschaften müssen sich gemäß Anlage 08_Bietergemeinschaftserklärung_Formular 531 EU erklären und haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bearbeitet hat; die Möglichkeit zur Eignungsleihe bleibt hiervon unberührt.

b) Anzahl und Qualifizierung der Mitarbeitenden

Die*der Bieter*in hat anzugeben, wie viele in der Klimaschutzkampagnen- und kommunalen Kommunikationsarbeit qualifizierte Mitarbeiter*innen aktuell durchschnittlich bei ihm beschäftigt sind (z.B. als Marketing Manager*in, Kommunikationswissenschaftler*in, Klima- und Umweltwissenschaftler*in).

Mindestanforderungen an die Eignung ist eine Mindestzahl von durchschnittlich 2,00 Mitarbeiter*innen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente), mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im genannten Bereich. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Relevant sind hierbei die Angaben gemäß Anlage 05_Angaben zur Bürostruktur.

Um die Betreuung der Essener Bürger*innen sicher zu gewährleisten, sind daneben Deutschkenntnisse auf Muttersprachniveau in Wort und Schrift (C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) zwingend erforderlich.

Einzelbietern und Bietergemeinschaften steht die Möglichkeit der Eignungsleihe unter den gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. § 47 VgV) offen. Zum Nachweis, dass die für die Auftragserbringung erforderlichen Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, verwenden Sie bitte Anlage 09_UnterAN_Eignungsleihe_Formular 532 EU bzw. die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Anlage 10_VE UnterAN_Eignungsleihe_Formular 533 EU.

Ebenfalls nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 EUR für Vermögensschäden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/07/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/07/2023
Ortszeit: 13:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y1HJUX4WM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2023

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