563 - Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien Referenznummer der Bekanntmachung: 563
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
563 - Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien
NRW.BANK AöR Düsseldorf, NRW.BANK AöR Münster
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die On-Desk-Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien einschließlich Bereitstellung eines webbasierten Bestellsystems und Betrieb einem persönlichen Support ("Hotline") zur umfassenden Beratung über die Bestellartikel betreffend die folgenden Standorte:
Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf:
a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf
Einheitlicher Gebäudekomplex in Münster:
a. Friedrichstraße 1, 48145 Münster
b. Johanniterstr. 3, 48145 Münster
c. Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster
d. Elisabethstraße 8 , 48145 Münster
e. Warendorfer Straße 10, 48145 Münster
f. Warendorfer Straße 8, 48145 Münster
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren.
Die vorgesehene On-Desk-Belieferung muss wegen der bestehenden Sicherheitsanforderungen der NRW.BANK direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden.
Auf gesonderten Abruf der NRW.BANK muss - im Ausnahmefall - die Möglichkeit einer Expresslieferung zu den im Preisblatt vereinbarten Konditionen innerhalb von 24 Stunden bestehen.
Die termingerechte Ausführung der Lieferleistungen ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich einen Gesamtbetrag in Höhe von 360.000 Euro netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 400.000 Euro netto festgelegt (Angabe bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Beginn der On-Desk-Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien ist der 1. Januar 2024. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils wiederkehrend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Lyreco Straße 4
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJFB
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.