563 - Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien Referenznummer der Bekanntmachung: 563
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
563 - Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien
NRW.BANK AöR Düsseldorf, NRW.BANK AöR Münster
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die On-Desk-Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien einschließlich Bereitstellung eines webbasierten Bestellsystems und Betrieb einem persönlichen Support ("Hotline") zur umfassenden Beratung über die Bestellartikel betreffend die folgenden Standorte:
Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf:
a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf
Einheitlicher Gebäudekomplex in Münster:
a. Friedrichstraße 1, 48145 Münster
b. Johanniterstr. 3, 48145 Münster
c. Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster
d. Elisabethstraße 8 , 48145 Münster
e. Warendorfer Straße 10, 48145 Münster
f. Warendorfer Straße 8, 48145 Münster
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren.
Die vorgesehene On-Desk-Belieferung muss wegen der bestehenden Sicherheitsanforderungen der NRW.BANK direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden.
Auf gesonderten Abruf der NRW.BANK muss - im Ausnahmefall - die Möglichkeit einer Expresslieferung zu den im Preisblatt vereinbarten Konditionen innerhalb von 24 Stunden bestehen.
Die termingerechte Ausführung der Lieferleistungen ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich einen Gesamtbetrag in Höhe von 360.000 Euro netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von auf 400.000 Euro netto festgelegt (Angabe bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Beginn der On-Desk-Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien ist der 1. Januar 2024. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils wiederkehrend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Beginn der vorgesehenen On-Desk-Belieferung der NRW.BANK mit Büromaterialien ist der 1. Januar 2024. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils wiederkehrend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
1. Die vorgesehene On-Desk-Belieferung muss wegen der bestehenden Sicherheitsanforderungen der NRW.BANK direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden.
2. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
d. der Text der Rahmenvereinbarung
e. Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf Bieterfragen
f. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
g. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)
h. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
i. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)
j. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
k. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
l. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"
m. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften"
n. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
o. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance
p. Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
q. Anlage 13: Personalkonzept der Auftragnehmerin
r. Anlage 14: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
s. Anlage 15: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten nicht.
4. Die Rahmenvereinbarung ist nicht in Lose aufgeteilt. Im Hinblick auf die gebotene Einheitlichkeit des Bestellsystems sowie der On-Desk-Belieferung und die bei der NRW.BANK bestehenden besonderen Sicherheitsanforderungen erfordern technische Gründe eine Zusammenvergabe (§ 97 Abs. 4, S. 2 GWB).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 650.000 EUR netto betragen haben. Tätigkeitsbereich des Auftrages im vorstehenden Sinne sind Dienstleistungen im Bereich der Belieferung von Firmenkunden mit Büromaterialien.
1. Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt; Nachforderungen finden insoweit nicht statt.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
2. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 und durch Nachweis der Erfüllung der Mindestbedingungen erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft. während der Auftragsausführung anwendet bzw. anwenden
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 und durch Nachweis der Erfüllung der Mindestbedingungen erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Zu 1: Nachzuweisen sind mindestens vier Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern sind:
- Lieferung von Bürobedarf für einen Firmenkunden
- mit einem Kernsortiment bestehend aus mindestens 200 Artikeln, lieferbar innerhalb von 24 Stunden,
- und Bestellabwicklung über ein webbasiertes elektronisches Bestellsystem
- und On-Desk-Belieferung
- und zwar für einen Zeitraum von durchgängig mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 19.07.2020 bis zum 19.07.2023
- und einem Umsatzvolumen in Höhe von mindestens 75.000 Euro netto mit der angegebenen Referenz in diesem abgeschlossenen Leistungsjahr
Zu 2: Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Zu 3: Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zum Submissionstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Vordruck 08 Qualitätskonzept der Auftragnehmerin
9 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
10 Handelsregisterauszug
II. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied)
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
2 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
4 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
5 Handelsregisterauszug
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
III. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jeden Nachunternehmer)
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)
4 Handelsregisterauszug
5 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DZSF
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.