Lieferung von Erdgas ab dem 01.01.2024 bis zum 01.01.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_209_MK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 251/83-0
Fax: +49 251/83-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas ab dem 01.01.2024 bis zum 01.01.2026
Lieferung von Erdgas ab dem 01.01.2024 bis zum 01.01.2026
WWU Münster
Heizkraftwerk der WWU Orleansring 16 48149 Münster Nähere Informationen zu den einzelnen Lieferstellen (Los 1 und Los 2) finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Das Los 1 wird als Tranchenmodell mit 24 gleichgroßen und -strukturierten horizontalen Tranchen bewirtschaftet. Die Bestimmung der Einkaufszeitpunkte erfolgt zentral je Los un-ter Verwendung der Preisfixierungsformulare der Anlage 4. Für Los 1 sind Nebenangebote zugelassen. (siehe Vergabeunterlagen)
FH Münster
Heizkraftwerk der WWU Orleansring 16 48149 Münster Nähere Informationen zu den einzelnen Lieferstellen (Los 1 und Los 2) finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Das Los 2 wird als Festpreis bewirtschaftet. Die Preisfixierung erfolgt mit Zuschlag ebenfalls mit einem Preisfixierungsformular gemäß Anlage 4. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stadtwerke Münster GmbH
Postanschrift: Hafenplatz 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe FH Münster (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1CM8M294
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.