Lieferung von Erdgas ab dem 01.01.2024 bis zum 01.01.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_209_MK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 251/83-0
Fax: +49 251/83-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas ab dem 01.01.2024 bis zum 01.01.2026
Lieferung von Erdgas ab dem 01.01.2024 bis zum 01.01.2026
WWU Münster
Heizkraftwerk der WWU Orleansring 16 48149 Münster Nähere Informationen zu den einzelnen Lieferstellen (Los 1 und Los 2) finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Das Los 1 wird als Tranchenmodell mit 24 gleichgroßen und -strukturierten horizontalen Tranchen bewirtschaftet. Die Bestimmung der Einkaufszeitpunkte erfolgt zentral je Los un-ter Verwendung der Preisfixierungsformulare der Anlage 4. Für Los 1 sind Nebenangebote zugelassen. (siehe Vergabeunterlagen)
FH Münster
Heizkraftwerk der WWU Orleansring 16 48149 Münster Nähere Informationen zu den einzelnen Lieferstellen (Los 1 und Los 2) finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Das Los 2 wird als Festpreis bewirtschaftet. Die Preisfixierung erfolgt mit Zuschlag ebenfalls mit einem Preisfixierungsformular gemäß Anlage 4. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(siehe einzureichende Unterlagen)
- Erklärung zu Ausschlussgründen: Ausgefüllte Erklärung gemäß Formular (gem. Textform) "521_EU_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende".
- Nachweis, dass das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen vergleichbaren Beruf- oder Handelsregistereinträge nachzuweisen.
- Nachweis, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.
(siehe einzureichende Unterlagen)
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. (Min. 5 Mio. EUR)
- Vorlage der letzten zwei Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine aktuellen Berichte vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
(siehe einzureichende Unterlagen)
- Referenzliste mit einer in den letzten drei Geschäftsjahren abgeschlossenen bzw. derzeit laufenden Erdgaslieferungen mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die durch den Bieter angebotene Leistung (einzelnes Los bzw. mehrere Lose). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
- Nur bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft: Ausgefüllte Erklärung gemäß Formular (gem. Textform) "531_EU_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung" (mehr als 4 Bieter: vervollständigen / ergänzen) (s. Kap. 9.5).
- Nur bei Einsatz von Nachunternehmern: Erklärung Nachunternehmen und Verpflichtungserklärung von jedem Nachunternehmer: Ausgefüllte Erklärung gemäß Formular (gem. Textform) "532_EU_Eignungsleihe" (mehr als 5 Nachunternehmer: vervollständigen / ergänzen) Von jedem Nachunternehmer: Verpflichtungserklärung der für Teilleistungen benannten Unterauftragnehmer (Formular "533_EU_Verpflichtungserklaerung_NU" (s. Kap. 9.5).
Abschnitt IV: Verfahren
Germäß den Vorschriften des GWB und der VgV findet die Angebotsöffnung (vorläufiger Termin) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag erfolgt für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände günstigste Angebot erteilt. Basis für die Beurteilung ist das Preisangebot zum Stichtag 12.09.2023 gemäß Preisangebot Los 1.xlsx und bzw. Preisangebot Los2.xlsx.
Los 1:
Sofern nur Hauptangebote eingehen ist das Zuschlagskriterium zu 100 % der Preis, da kei-ne weiteren Umstände gem. § 58 (2) VGV zu berücksichtigen sind. Eingehende Nebenan-gebote werden wie folgt bewertet:
Basis für die Bewertung der Nebenangebote bildet die Effizienz des Heizkraftwerkes des Auftraggebers. Das Heizkraftwerk erzeugt eine MWh Fernwärme bei einem Wirkungsgrad von 0,94 und einem Verhältnis von unterem zu oberem Heizwert von 0,9017 mit einem Erd-gaseinsatz [Ho] von 1,1798 MWh. Zudem fällt in der Anlage, auch im KWK-Betrieb, ein An-teil an Energiesteuern (Erdgassteuer) an. Aus diesem Grund wird zusätzlich für jede gelie-ferte MWh Fernwärme ein Bonus von 2 EUR/MWh gewährt.
Für die Bewertung von Nebenangeboten und Hauptangeboten werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Je 0,1 geringerer Primärenergiekennziffer (Basis ist 0,7) werden 1,25% der Kosten, die sich aus dem Angebot, für den Anteil der Mindestwärmelieferung ergeben, dem Auf-tragnehmer positiv angerechnet.
- Beispielhaft ergibt sich bei einer Wärmeliefermenge von 35.000 MWh Ho, einem Preis von 60 EUR/MWh und einer Primärenergiekennziffer von 0,3 ein Vorteil von: 35.000 MWh * 60 EUR/MWh * 4 * 0,0125 = 147.000 EUR.
- Das Heizkraftwerk des Auftraggebers ist mit 126 MW Feuerungswärmeleistung zur Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet. Der Auftragnehmer erhält je MWh gelieferter Menge Wärme 0,215 Emissionsberechtigungen sofern der Auftraggeber keine Emissionsberechtigungen für die gelieferte Wärmemenge abgeben muss.
Los 2:
Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der geringsten Lossumme.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY140Q5S98
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.