Ex-post-Bekanntmachung - Zentrale Verwaltung von Identitäten und Zugriffsrechten auf verschiedene Teilsysteme der Zentralen Plattform des IBBW und Schnittstellen in die Kultusverwaltung BW (ZP-IdAM) Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 3/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
E-Mail:
Telefon: +49 30200542-0
Fax: +49 30200542-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-post-Bekanntmachung - Zentrale Verwaltung von Identitäten und Zugriffsrechten auf verschiedene Teilsysteme der Zentralen Plattform des IBBW und Schnittstellen in die Kultusverwaltung BW (ZP-IdAM)
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung des hierfür notwendigen Identity and Access Managements (IdAM) sowie dessen Integration in die Gesamtarchitektur.
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart
Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Entwicklung eines Identity and Access Managements (IdAM) sowie dessen Integration in die Gesamtarchitektur einer parallel in Entwicklung befindlichen Zentralen Plattform für Digitale Fachanwendungen der Bereiche Prüfungen, Evaluationen und Diagnoseverfahren. Hierbei sind Schnittstellen zu den zentralen Identitätsverwaltungen der "Digitalen Bildungsplattform" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) sowie des Active Directory der Kultusverwaltung, betrieben von der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW), vorzusehen. Jeweils optional sind vom Auftragnehmer Schulungen zu der erstellten IT-Anwendung durchzuführen und für einen Zeitraum von 60 Monaten eine an die Abnahme anschließende Pflege und nach den Vorgaben des Auftraggebers die Weiterentwicklung der Anwendung zu erbringen. Die Ausübung der Optionen steht im freien Ermessen des Auftraggebers.
Optional sind Schulungen zu der erstellten IT-Anwendung und an die Abnahme anschließende Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zentrale Verwaltung von Identitäten und Zugriffsrechten auf verschiedene Teilsysteme der Zentralen Plattform des IBBW und Schnittstellen in die Kultusverwaltung BW (ZP-IdAM)
Postanschrift: Europaplatz 3
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U61EX
Postanschrift: Durlacher Straße 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/.
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.