Zentrale Verwaltung von Identitäten und Zugriffsrechten auf verschiedene Teilsysteme der Zentralen Plattform des IBBW und Schnittstellen in die Kultusverwaltung BW (ZP-IdAM) Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 3/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrale Verwaltung von Identitäten und Zugriffsrechten auf verschiedene Teilsysteme der Zentralen Plattform des IBBW und Schnittstellen in die Kultusverwaltung BW (ZP-IdAM)
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung des hierfür notwendigen Identity and Access Managements (IdAM) sowie dessen Integration in die Gesamtarchitektur.
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart
Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Entwicklung eines Identity and Access Managements (IdAM) sowie dessen Integration in die Gesamtarchitektur einer parallel in Entwicklung befindlichen Zentralen Plattform für Digitale Fachanwendungen der Bereiche Prüfungen, Evaluationen und Diagnoseverfahren. Hierbei sind Schnittstellen zu den zentralen Identitätsverwaltungen der "Digitalen Bildungsplattform" des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) sowie des Active Directory der Kultusverwaltung, betrieben von der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW), vorzusehen. Jeweils optional sind vom Auftragnehmer Schulungen zu der erstellten IT-Anwendung durchzuführen und für einen Zeitraum von 60 Monaten eine an die Abnahme anschließende Pflege und nach den Vorgaben des Auftraggebers die Weiterentwicklung der Anwendung zu erbringen. Die Ausübung der Optionen steht im freien Ermessen des Auftraggebers.
Optionsausübung für Pflege und Weiterentwicklung der erstellten Anwendung für 60 Monate ab Abnahme
E-2.1 - Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung und Integration von IT-Anwendungen zum Identity and Access Management unter dem Einsatz von DevOps- sowie Schnittstellen-Techniken mit einem (Netto-) Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von 12 Monaten). Mindestanforderung: 2 Referenzen.
E-2.2 - Durchschnittliches Auftragsvolumen der zwei Referenzen aus vorherigem Kriterium mit dem größten Auftragsvolumen.
E-2.3 - Für die Referenz mit der höchsten Anzahl verwalteter Identitäten aus Kriterium E-2.1: Anzahl der verwalteten Identitäten integrierter und angepasster Identity and Access Management Systeme.
E-2.4 - Seit 01.01.2018 für einen öffentlichen Auftraggeber (im Sinne des § 99 GWB) durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen.
E-2.5 - Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Entwickler:innen von IT-Anwendungen. Mindestanforderung: 5 Mitarbeitende.
E-2.6 - Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Softwarearchitekt:innen, mit mindestens 5 Jahren Erfahrung im Bereich Identity and Access Management. Mindestanforderung: 2 Mitarbeitende.
E-2.7 - Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Projekt-/Teamleiter:innen. Mindestanforderung: 2 Mitarbeitende.
E-2.8 - Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001).
Optional sind Schulungen zu der erstellten IT-Anwendung und an die Abnahme anschließende Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft
(nur für Bewerbergemeinschaften)
- aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
- im Falle der Eignungsleihe Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer
- im Falle der Eignungsleihe Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [mindestens 2-fach maximiert])
- Jahresumsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen (sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, sind die Angaben seit Gründung zu machen). Dabei wird von folgender Mindestvoraussetzung ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gilt: Jährlicher Durchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von mindestens 1,0 Mio. Euro
- im Falle der Eignungsleihe Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer
- im Falle der Eignungsleihe Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe
-E-2.1 - Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung und Integration von IT-Anwendungen zum Identity and Access Management unter dem Einsatz von DevOps- sowie Schnittstellen-Techniken mit einem (Netto-) Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von
12 Monaten). Mindestanforderung: 2 Referenzen.
E-2.2 - Durchschnittliches Auftragsvolumen der zwei Referenzen aus vorherigem Kriterium mit dem größten Auftragsvolumen.
E-2.5 - Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Entwickler:innen von IT-Anwendungen. Mindestanforderung: 5 Mitarbeitende.
E-2.6 - Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Softwarearchitekt:innen, mit mindestens 5 Jahren Erfahrung im Bereich Identity and Access Management. Mindestanforderung: 2 Mitarbeitende.
E-2.7 - Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Projekt-/Teamleiter:innen. Mindestanforderung: 2 Mitarbeitende.
E-2.8 - Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001).
E-2.9 - Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzverantwortlichen.
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen
- Schutzerklärung Technologie L. Ron Hubbard
- Eigenerklärung Einhaltung Sanktionen
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift der verantwortlichen Ansprechpartner auf Seiten des Auftragnehmers bei der Leistungserbringung (mindestens Projekt- und Entwicklungsleiter)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6AR8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/.
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.