Textile Vollversorgung Medizin Campus Bodensee
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Röntgenstraße 2
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin-campus-bodensee.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung Medizin Campus Bodensee
Das Klinikum Friedrichshafen GmbH und die Klinik Tettnang GmbH als öffentliche Auftraggeber werden gemeinsam unter dem Namen Medizin Campus Bodensee die Leistungen im Bereich der Textilen Versorgung ausschreiben. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer. Darunter fällt die komplette Textile Vollversorgung der Flach- und Stationswäsche sowie der Berufskleidung als Mietwäsche inkl. Investitionen, Neuanschaffungen, Ersatz- und Wiederbeschaffung, Waschen, Reinigen, Finishen, Instandsetzen, Austauschen, Kennzeichnen sowie die Aufbereitung von hauseigenen Textilien als Lohnwäsche. Ebenso ist ein Ausgabesystem am Standort Friedrichshafen umzusetzen. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit einer optionalen Verlängerung um 1 Jahr. Der voraussichtliche Vertragsbeginn ist der 1.1.2024.
Friedrichshafen, Tettnang (Bodenseekreis)
Um vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks zukünftig weiterhin eine qualitativ hochwertige Leistung anbieten zu können, soll im Rahmen dieser Ausschreibung für den Bereich Textile Vollversorgung im Auftrag des Auftraggebers für seine Standorte eine kundenorientierte, gesetzeskonforme und kostengünstige Infrastruktur geschaffen werden. Dabei sollen auch entsprechende Synergieeffekte durch die Bündelung von Ressourcen freigesetzt werden. Integriert in die Gesamtorganisation der Infrastruktur und Logistik müssen alle Abteilungen umfassend betreut werden.
Verlängerungsoption zugunsten des AG um weitere 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Textile Vollversorgung Medizin Campus Bodensee
Ort: Blaichach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle geforderten Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Fragen zum Vergabeverfahren sind unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform zu stellen.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Teilnahmeanträge (ebenso spätere Angebote) sind in deutscher Sprache abzufassen und elektronisch bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist (bzw. späteren Angebotsfrist) vorzulegen. Teilnahmeanträge (ebenso spätere Angebote) sind in elektronischer Form einzureichen. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge (und späteren Angebote) ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnameantrags (bzw. späteren Angebote) per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 [GWB] durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."