Textile Vollversorgung Medizin Campus Bodensee
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin-campus-bodensee.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung Medizin Campus Bodensee
Das Klinikum Friedrichshafen GmbH und die Klinik Tettnang GmbH als öffentliche Auftraggeber werden gemeinsam unter dem Namen Medizin Campus Bodensee die Leistungen im Bereich der Textilen Versorgung ausschreiben. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer. Darunter fällt die komplette Textile Vollversorgung der Flach- und Stationswäsche sowie der Berufskleidung als Mietwäsche inkl. Investitionen, Neuanschaffungen, Ersatz- und Wiederbeschaffung, Waschen, Reinigen, Finishen, Instandsetzen, Austauschen, Kennzeichnen sowie die Aufbereitung von hauseigenen Textilien als Lohnwäsche. Ebenso ist ein Ausgabesystem am Standort Friedrichshafen umzusetzen. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit einer optionalen Verlängerung um 1 Jahr. Der voraussichtliche Vertragsbeginn ist der 1.1.2024.
Friedrichshafen, Tettnang (Bodenseekreis)
Um vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks zukünftig weiterhin eine qualitativ hochwertige Leistung anbieten zu können, soll im Rahmen dieser Ausschreibung für den Bereich Textile Vollversorgung im Auftrag des Auftraggebers für seine Standorte eine kundenorientierte, gesetzeskonforme und kostengünstige Infrastruktur geschaffen werden. Dabei sollen auch entsprechende Synergieeffekte durch die Bündelung von Ressourcen freigesetzt werden. Integriert in die Gesamtorganisation der Infrastruktur und Logistik müssen alle Abteilungen umfassend betreut werden.
Verlängerungsoption zugunsten des AG um weitere 12 Monate
Verlängerungsoption zugunsten des AG um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der EU-weiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber einzureichen.
Die Eignung ist für jeden Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) gesondert nachzuweisen.
Beabsichtigt ein Bewerber zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeiten die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe, § 47 VgV), müssen die anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) ihre Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien nachweisen, für die sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Eignungsleihgebers beruft. Darüber hinaus ist auch von dem/n Eignungsleihgeber/n die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen:
a) Unternehmensprofil mit folgenden Angaben: Name und Sitz / Adresse des Unternehmens – Nennung der Gesellschaftsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstruktur aller an der vorgesehenen Leistungserbringung beteiligten Mutter- bzw. Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB;
c) Eigenerklärung zum Mindestentgelt gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG);
d) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen;
e) Vorlage eines aktuellen Auszugs (in Kopie) über die Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate).
f) Jahresumsatz: Eigenerklärung über den
- Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022)
- tätigkeitsbezogener Jahresumsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen (textile Versorgung von Krankenhausunternehmen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022).
g) Berufshaftpflichtversicherung
- Aktueller Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert). Eine Kopie der Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtverbindliche Erklärung des Bewerbers abzugeben, eine entsprechende Versicherung im Falle der Auftragserteilung umgehend abzuschließen, nebst der Erklärung/Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Der Auftraggeber verlangt die Erfüllung folgender Mindestanforderungen:
zu f) Der Bewerber muss im Jahresmittel (Durchschnitt) der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 folgende Mindestumsätze erzielt haben:
- einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) sowie
- einen tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 1,0 Mio. EUR (netto)
zu g) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung (jeweils 2-fach maximiert):
- mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie
- mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden.
h) Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen (textile Versorgung von Krankenhausunternehmen) aus den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung einzureichen. Die Darstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Gegenstand der Referenzleistung,
- Angabe des Auftraggebers/Klinikunternehmens, ggfs. unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse,
- Angabe Anzahl der Klinikbetten (Planbetten),
- Angabe des Ausführungszeitraums,
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
i) Angabe der vollständigen und aktuellen Anzahl der Mitarbeiter (Angaben in Vollkräften) im Bereich Textile Vollversorgung
j) Nachweis Zertifizierung über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig); im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
k) Nachweis Zertifizierung über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig); im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
l) Nachweis gültiges Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/2 (Krankenhauswäsche) oder vergleichbarer Nachweis für vorgesehene Betriebsstätte des Bewerbers; im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Nachzuweisen ist ein gültiges Zeugnis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Der Auftraggeber verlangt die Erfüllung folgender Mindestanforderungen:
Zu h) Referenzen: Es müssen mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (textile Versorgung von Krankenhausunternehmen) aus den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Mindestens einer der drei Referenzaufträge muss die Berufsbekleidungsversorgung über ein Ausgabesystem beinhalten.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle geforderten Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Fragen zum Vergabeverfahren sind unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform zu stellen.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Teilnahmeanträge (ebenso spätere Angebote) sind in deutscher Sprache abzufassen und elektronisch bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist (bzw. späteren Angebotsfrist) vorzulegen. Teilnahmeanträge (ebenso spätere Angebote) sind in elektronischer Form einzureichen. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge (und späteren Angebote) ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnameantrags (bzw. späteren Angebote) per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 [GWB] durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."