Restplanung, Bau von Breitbandinfrastrukturen sowie Hausanschlussmanagement für 7 Kommunen im LK Cal Referenznummer der Bekanntmachung: 691/21-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-calw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Restplanung, Bau von Breitbandinfrastrukturen sowie Hausanschlussmanagement für 7 Kommunen im LK Cal
Restplanung, Bau von Breitbandinfrastrukturen sowie Hausanschlussmanagement für 7 Kommunen im Landkreis Calw – GU 3
Los 1 Stadt Bad Teinach-Zavelstein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben. Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen. Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben. Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Los 1 Stadt Bad Teinach-Zavelstein: - ca. 27,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt- ca. 4,9 km Nutzung von bestehender Infrastruktur- ca. 665 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 5 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 11 Unterverteilungen (RVt) Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor. Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 2 Gemeinde Ebhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben. Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen. Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben. Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Los 2 Gemeinde Ebhausen: - ca. 15,1 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt- ca. 3,2 km Nutzung von bestehender Infrastruktur- ca. 351 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)- ca. 11 Unterverteilungen (RVt) Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor. Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 3 Gemeinde Höfen an der Enz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben. Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen. Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben. Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Los 3 Gemeinde Höfen an der Enz: - ca. 14,3 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt- ca. 0,1 km Nutzung von bestehender Infrastruktur- ca. 282 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 8 Unterverteilungen (RVt) Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor. Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 4 Stadt Neubulach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben. Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen. Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben. Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Los 4 Stadt Neubulach: - ca. 61,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt- ca. 0,5 km Nutzung von bestehender Infrastruktur- ca. 1.344 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 6 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 31 Unterverteilungen (RVt) Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor. Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 5 Gemeinde Oberreichenbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben. Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen. Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben. Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Los 5 Gemeinde Oberreichenbach: - ca. 13,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt- ca. 3,5 km Nutzung von bestehender Infrastruktur- ca. 351 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 6 Unterverteilungen (RVt) Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor. Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 6 Gemeinde Simmersfeld
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben. Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen. Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben. Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Los 6 Gemeinde Simmersfeld: - ca. 9,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt- ca. 3,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur- ca. 178 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)- ca. 4 Unterverteilungen (RVt) Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor. Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 7 Gemeinde Unterreichenbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben. Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen. Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben. Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Los 7 Gemeinde Unterreichenbach: - ca. 14,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt- ca. 1,9 km Nutzung von bestehender Infrastruktur- ca. 424 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)- ca. 6 Unterverteilungen (RVt) Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor. Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Stadt Bad Teinach-Zavelstein
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Gemeinde Ebhausen
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Gemeinde Höfen an der Enz
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 Stadt Neubulach
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 Gemeinde Oberreichenbach
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 Gemeinde Simmersfeld
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 Gemeinde Unterreichenbach
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.