Restplanung, Bau von Breitbandinfrastrukturen sowie Hausanschlussmanagement für 7 Kommunen im LK Cal Referenznummer der Bekanntmachung: 691/21-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-calw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restplanung, Bau von Breitbandinfrastrukturen sowie Hausanschlussmanagement für 7 Kommunen im LK Cal
Restplanung, Bau von Breitbandinfrastrukturen sowie Hausanschlussmanagement für 7 Kommunen im Landkreis Calw – GU 3
Los 1 Stadt Bad Teinach-Zavelstein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben.
Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen.
Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben.
Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 1 Stadt Bad Teinach-Zavelstein:
- ca. 27,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 4,9 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 665 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 5 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 11 Unterverteilungen (RVt)
Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen.
Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Gemeinde Ebhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben.
Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen.
Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben.
Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 2 Gemeinde Ebhausen:
- ca. 15,1 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 3,2 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 351 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
- ca. 11 Unterverteilungen (RVt)
Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen.
Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 Gemeinde Höfen an der Enz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben.
Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen.
Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben.
Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 3 Gemeinde Höfen an der Enz:
- ca. 14,3 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 0,1 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 282 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 8 Unterverteilungen (RVt)
Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen.
Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 4 Stadt Neubulach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben.
Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen.
Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben.
Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 4 Stadt Neubulach:
- ca. 61,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 0,5 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 1.344 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 6 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 31 Unterverteilungen (RVt)
Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen.
Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 5 Gemeinde Oberreichenbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben.
Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen.
Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben.
Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 5 Gemeinde Oberreichenbach:
- ca. 13,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 3,5 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 351 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 6 Unterverteilungen (RVt)
Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen.
Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 6 Gemeinde Simmersfeld
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben.
Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen.
Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben.
Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 6 Gemeinde Simmersfeld:
- ca. 9,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 3,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 178 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
- ca. 4 Unterverteilungen (RVt)
Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen.
Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 7 Gemeinde Unterreichenbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die sieben unter Abschnitt A.3, Ziffer 3, der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Calw. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC) ist von diesen kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Herstellung der passiven innerörtlichen Gigabit-Netze (FTTB) an einen Generalübernehmer auszuschreiben.
Der Landkreis Calw ist eine Gebietskörperschaft mit ca. 160.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Nordschwarzwald und umfasst 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Calw.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die Bietergemeinschaft Sparkassen- IT / brain4kom AG mit ihrer Marke nswnetz als Betreiber für den Netzbetrieb des Gigabit-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in ihren Gemarkungsgebieten. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes für die Projekte sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts für die Gemeinden Ebhausen, Höfen an der Enz und Simmersfeld sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Förderanträge zur Ko-Finanzierung der Projekte durch das Land Baden-Württemberg für die verbliebenen vier Städte und Gemeinden sind beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine Bescheidung steht bislang aus und soll im Januar 2023 erfolgen.
Für die Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund haben die Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Calw sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die Bietergemeinschaft Sparkassen-IT / brain4kom AG als Betreiber vergeben.
Die Auftraggeber haben beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 7 Gemeinde Unterreichenbach:
- ca. 14,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 1,9 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 424 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
- ca. 6 Unterverteilungen (RVt)
Die Auftraggeber planen, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieser Projekte umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 500 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Die Auftraggeber haben bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Bestandunterlagen der Auftraggeber wurden hinsichtlich der Vorgaben des Fördermittelgebers erstellt. Die Bestandsunterlagen entsprechen dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie abweichend hiervon dem Materialkonzept des Landkreises Calw, welches vom Fördermittelgeber freigegeben wurde. Die Datenlieferung beinhaltet jedoch nicht die Lieferung von Daten gemäß den jeweils anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen.
Alles Weitere, insbesondere Ausführungen zu der Losaufteilung und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zu-verlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
- Eigenerklärung des Unternehmens die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolu-tion 217 A (III) vom 10.12.1948) einzuhalten und danach zu handeln. OHCHR | Universal Declaration of Human Rights - German (Deutsch)
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtver-sicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Stadt Bad Teinach-Zavelstein [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 2 Gemeinde Ebhausen [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 3 Gemeinde Höfen an der Enz [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 4 Stadt Neubulach[Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 5 Gemeinde Oberreichenbach [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 6 Gemeinde Simmersfeld [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 7 Gemeinde Unterreichenbach [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Nachdem die Lose teils zeitgleich auszuführen sind, macht der Auftraggeber von der in § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, den Mindestjahresumsatz in Bezug auf eine Gruppe von Losen festzulegen, soweit ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten würde, die gleichzeitig auszuführen sind. In dieesem Fall erhöht sich der Mindestumsatz auf die Summe der zur Bezuschlagung anstehenden Lose. Bei mehrere Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Auswahl der zur Bezuschlagung anstehenden Lose und obsiegenden Bieter erfolgt diese nach Maßgabe der Gesamtwirtschaftlichkeit der Vergabe aller Lose.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Be-werbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistun-gen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Tele-kommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.