Denkmalgerechte Sanierung des Fördergerüsts der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001-VgV-OP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emscherallee 11
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Paul Georgi
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://industriedenkmal-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Sanierung des Fördergerüsts der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens sind Objektplanungsleistungen und Tragwerksplanungsleistungen gem. HOAI für die denkmalgerechte Sanierung des Fördergerüstes der Zeche Monopol, Schacht Grillo 1 in Kamen vergeben worden.
Kamen
Bei dem Fördergerüst über Schacht Grillo 1 handelt es sich um ein Einstrebengerüst in geschweißter Kastenbauweise. Es ist als Dreibock mit angehängtem Führungsgerüst gebaut. Die Seilscheiben sind übereinander angeordnet. Die Konstruktion nahm eine Zweiseil-Gestellförderung mit je fünf Tragböden auf. In den 80er Jahren wurde die Förderung zu einer Einseil-Gestellförderung umgebaut. Das verbliebene Förderseil liegt auf. Das Gerüst wurde 1966/67 von der Firma Rheinstahl-Union-Brückenbau errichtet. Zur Befahrung des Schachtgerüstes ist dem Führungsgerüst westlich ein Personenaufzug vorgelagert. Der Aufzug ist mit Blech verkleidet. Zunächst sind vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. Farb- und Materialuntersuchungen der historischen Schichten sowie der Erstellung eines Schadstoffkatasters vorzunehmen. Sie bilden die Grundlage der Sanierungsarbeiten und werden im Vorfeld durch die Stiftung vorgenommen und nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt. Zu den notwendigen Maßnahmen gehört unter anderem die Stellung abgeplanter Gerüste zur Vermeidung von Staubentwicklungen im Umfeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1
Postanschrift: Max-Fiedler-Str. 6
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4367RS
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Unzulässig,soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.